Gerne können Sie sich über die aktuellen Planungen und Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung der Burggemeinde Brüggen informieren.
Möchten Sie zu den Planungen/Planverfahren Stellung nehmen, haben Sie Anregungen und Bedenken, wenden Sie sich bitte an die Burggemeinde Brüggen: Bürgermeister der Burggemeinde Brüggen, Klosterstraße 38 in 41379 Brüggen oder besuchen Sie persönlich das Planungsamt im Rathaus Brüggen - Eingang C, Zimmer 305/306 - während der Öffnungszeiten (dienstags von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zusätzlich können Sie auch digital Stellungnahmen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren abgeben. Die Burggemeinde nutzt hierfür Beteiligung NRW, wo Kommunen jeweils über eine individuelle Plattform verfügen. Alle Beteiligungen finden Sie im Beteiligungsportal der Burggemeinde Brüggen.
Bebauungsplan Bra/35 "Westlich der Kaldenkirchener Straße"
Durch den Bebauungsplan Bra/35 „Westlich der Kaldenkirchener Straße“ soll die Voraussetzung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in 3-geschossiger Bauweise mit Satteldach sowie einer Stellplatzanlage geschaffen werden.
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.10.2024 bis einschließlich 21.11.2024 nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterlagen
Bebauungsplan Brü/15D "Gewerbegebiet Weihersfeld"
Durch den Bebauungsplan Brü/15D „Gewerbegebiet Weihersfeld“ soll ein Gewerbegebiet für vorzugsweise produzierendes Gewerbe festgesetzt werden. In den Bebauungsplan sollen insbesondere Regelungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen aufgenommen werden. Es ist Ziel der Burggemeinde Brüggen, die Einzelhandelsentwicklung entsprechend dem „Kommunalen Einzelhandelskonzept“ auf die dort ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche zu konzentrieren. Zur Beschränkung der Wohnnutzungen sollen Vorgaben zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter getroffen werden.
- erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- erneute förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterlagen
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Da es sich um eine erneute Beteiligung handelt wird der Zeitraum auf zwei Wochen verkürzt. Darüber hinaus besteht nur die Möglichkeit Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abzugeben.
Die Roteintragungen in den Planunterlagen dienen zum Vergleich für die Änderungen und Ergänzungen in den Unterlagen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Bebauungsplan Brü/50 "östliches Weihersfeld/Borner Straße"
Durch den Bebauungsplan Brü/50 "Östliches Weihersfeld/Borner Straße" sollen die von Nutzungen des Einzelhandels für den Versorgungsbereich der östlichen Borner Straße auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB gesteuert werden.
- förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 17.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)