Zur vorausschauenden Gestaltung und Entwicklung des Gemeindegebietes werden sowohl Konzepte erarbeitet als auch Maßnahmen umgesetzt. Auf dieser Seite finde Sie eine Übersicht mit allgemeinen Informationen zu den laufenden Bauprojekten der Burggemeinde Brüggen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Dokumenten zu den laufenden Bauprojekten.
Straßenumgestaltung Borner Straße
Wenn man von ihr spricht, fällt schnell der Begriff der „Hauptschlagader“. Selbst wenn man dieser Ausdrucksweise wenig abgewinnen kann, so ist doch jedem klar, dass die Borner Straße eindeutig zu den wichtigsten Verbindungen im Brüggener Ortsnetz gehört. Inzwischen ist genau diese Verbindung nicht nur in die Jahre gekommen, sondern sie muss schon jetzt und noch mehr in der Zukunft verschiedensten Anforderungen gerecht werden. Ob Verkehrs-, Siedlungs- oder Gewerbeentwicklung: die Gestaltung dieses wichtigen Straßenraumes muss für alle Verkehrsteilnehmer optimiert und zukunftsfähig gemacht werden.
Im Planungsprozess ergab sich sehr schnell die Notwendigkeit, vor allem die gegenwärtige Radverkehrsführung auf der Borner Straße zu überprüfen und auf der Grundlage neuester Erkenntnisse zur Radverkehrssicherheit und der aktuellen Rechtslage konzeptionell aufzubereiten. Seither beschäftigt der notwendige Umbau der Borner Straße die Gremien der Burggemeinde.
I. Vorplanung
Im ersten Planungsschritt wurden auf der Grundlage einer Radverkehrskonzeption aus dem Jahre 2016 zwei denkbare, aber grundsätzlich verschiedene Ausbauvarianten in Form einer Vorplanung entwickelt.
- Variante 1 geht von einem Teilumbau mit überfahrbaren Schutzstreifen für Radfahrer aus.
- Variante 2 beinhaltet die Herstellung beidseitiger Radfahrstreifen, die nicht von Kraftfahrzeugen überfahren werden dürfen, wegen der einzuhaltenden Mindestbreiten jedoch größere und entsprechend teure Umbaumaßnamen erfordern.
Beide Varianten wurden in einer öffentlichen Bürgerversammlung am 15.03.2018 vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert.
Am 20.03.2018 beschloss der Rat der Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Bauen und Klimaschutz zu folgen und die Variante 2 als Grundlage für den weiteren Planungsprozess auszuwählen. Außerdem beschloss der Rat, die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Hinweise im weiteren Planungsprozess zu prüfen und gegebenenfalls in die Planung einzustellen. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der im Rat vertretenen Fraktionen, der Mitarbeiter des Sachgebietes 2.1 Planen/Bauen/Umwelt der Gemeindeverwaltung und des Ingenieurbüros Fischer Teamplan gebildet, die sich in insgesamt fünf Treffen detailliert mit der Planung und allen Anregungen und Stellungnahmen auseinandersetzte.
II. Entwurfsplanung
Ausgehend von den Ergebnissen der eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitete das Ingenieurbüro Fischer Teamplan die Entwurfsplanung. Diese wurde am 27.11.2019 im Ausschuss für Bauen und Klimaschutz vorgestellt. Der Ausschuss beschloss, der Planung zuzustimmen, um das Projekt auf dieser Grundlage weiter voranzutreiben.
Die in der Zwischenzeit nochmals angepasste Entwurfsplanung wurde in einer öffentlichen Versammlung am 14.08.2022 den Bürgern vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit Anregungen und Empfehlungen zu äußern. Die Anregungen und Empfehlungen wurden in der Arbeitsgruppe zur Borner Straße beraten und je nach Beratungsergebnis in die Entwurfsplanung eingearbeitet.
Bei einer Versammlung am 18.10.2022 wurde die überarbeitete Entwurfsplanung des 1. Bauabschnitts (Kreisverkehrsplatz B221 bis Hagenkreuzweg) den Anliegerinnen und Anliegern vorgestellt. Die Anregungen aus dieser Versammlung wurden beraten und in die finale Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt (1. BA) eingearbeitet. Die finale Entwurfsplanung 1. BA wurde dann in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Klima am 01.12.2022 beschlossen. Weiter Hinweise zum 1. Bauabschnitt erhalten sie beim Projekt „Radverkehrsgerechter Umbau der Borner Straße von Kreisverkehr Vennmühlenweg bis Hagenkreuzweg“.
Was noch passiert:
Im weiteren Verlauf werden die Bauabschnitte 1 bis 4 in den kommenden Jahren umgestaltet.
- 2023 bis 2024: Abschnitt Kreisverkehrsplatz (KVP) B221 bis zum Hagenkreuzweg
- 2024 bis 2025: Abschnitt Hagenkreuzweg bis Alter Postweg
- unbestimmt: Abschnitt Alter Postweg bis Bergstraße
- unbestimmt: Abschnitt Bergstraße bis Hochstraße
Umgestaltung Borner Straße 1. Bauabschnitt
Der 1. Bauabschnitt der Straßenumgestaltung Borner Straße betrifft den Bereich vom Kreisverkehr Vennmühlenweg bis hinter die Einmündung Hagenkreuzweg. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Teilabschnitten.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme, die nach §§ 8 und 9 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) abgerechnet werden muss. Das bedeutet, dass die Anliegerinnen und Anlieger der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW (Beitragssatzung) der Burggemeinde Brüggen an den Kosten des Straßenumbaus beteiligt werden müssen.
Die Maßnahme wird durch das Land Nordrhein-Westfalen über die „Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus“ mit dem Projektnamen "Radverkehrsgerechter Umbau der Borner Straße von Kreisverkehr/Vennmühlenweg bis Hagenkreuzweg" gefördert.
In der gesamten Breite entfernt eine Baufirma die Oberflächen und ersetzt diese durch neue Materialien. Die neue Fahrbahn entsteht in Asphaltbauweise, die Fahrbahn in der Farbe Anthrazit und der an beiden Seiten verlaufende Radweg in der Farbe Rot. Die Herstellung des Gehwegs erfolgt aus Pflastermaterial, im Bereich der Zufahrten in der Farbe Anthrazit, sonst in Hellgrau.
Sehen Sie sich für weitere Informationen die die Unterlagen zum Radverkehrsgerechter Umbau der Borner Straße von Kreisverkehr Vennmühlenweg bis Hagenkreuzweg an.
Bauzeitverzögerungen beim Ausbau der Borner Straße in Brüggen
Im Zuge der Bauarbeiten wurden wider Erwarten Versorgungsleitungen vorgefunden, die sich entweder für den späteren Straßenbau in einer ungünstigen Tiefe befinden oder auf Grund des Alters bereits so marode sind, dass diese erneuert werden müssen. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich die Gesamtbauzeit bis zum Frühjahr 2025 verlängert. Weitere Informationen finden Sie unter der Pressemitteilung zur Bauverzögerung beim Ausbau der Borner Straße in Brüggen.
Umgestaltung des Kreuzherrenplatzes
I. Archäologische Sachverhaltsermittlung Kreuzherrenplatz
Die Burggemeinde ist das Abbild eines typisch europäischen Landstädtchens. Sein historischer Charakter ist überall erlebbar. Mit der Neugestaltung des Kreuzherrenplatzes werden wir uns weiter als Einkaufs- und Erlebnisgemeinde profilieren.
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bodendenkmals der ehemaligen Klosteranlage der Kreuzherren. Es ist davon auszugehen, dass Relikte zur Orts-, Kloster- und Kirchengeschichte erhalten sind. An der Dokumentation besteht ein öffentliches Interesse. Bevor Maßnahmen erfolgen, wird eine archäologische Untersuchung durchgeführt. Dadurch sollen vorab mögliche Relikte sichergestellt werden. Die archäologische Untersuchung startet ab dem 01.06.2023.
Brüggen ist im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“. Mit Unterstützung von Bund und Land setzen wir ein für Brüggen und sein Umland wichtiges Infrastrukturprojekt um.
II. Archäologische Sondierungsmaßnahme
Im Vorgriff auf seine geplante Umgestaltung wird der Kreuzherrenplatz seit Anfang Juni durch eine Fachfirma archäologisch untersucht. Ziel dieser Untersuchung ist, bereits vor dem Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen zu klären, ob mit dem Auffinden denkmalgeschützter Substanz zu rechnen ist und welche Auswirkungen sich daraus gegebenenfalls für die weitere Planung und den Bauablauf ergeben.
Der Kreuzherrenplatz liegt im Bereich der Bodendenkmäler „Mittelalterliches bis neuzeitliches Kreuzherrenkloster mit Kirche St. Nikolaus“ sowie „Mittelalterliche und neuzeitliche Altstadt Brüggen“. Beide Objekte sind seit langem bekannt und in die Denkmalliste B der Burggemeinde eingetragen. Dass bei den sogenannten Sondierungsmaßnahmen tatsächlich Teile historischer Bausubstanz in Form von Mauern und kleineren Bodenfunden freigelegt wurden, ist daher keine Überraschung. Diese wurden detailliert aufgemessen, fotografiert und dokumentiert. Alle Ergebnisse werden in einem Grabungsbericht zusammengestellt und mit historischen Karten und in Bezug zu bereits bekannten und geplanten Bodeneingriffen gesetzt.
Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend mit dem Rheinischen Amt für die Bodendenkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland besprochen, um die weitere Vorgehensweise festlegen zu können. Dies wird voraussichtlich erst in einigen Wochen der Fall sein.
Bis dahin werden die vor dem Rathaus und der Katholischen Pfarrkirche angelegten Suchschnitte wieder geschlossen und provisorisch befestigt. Ziel ist es, möglichst zeitnah nach der Sommerpause darüber entscheiden zu können, wie es mit der Platzumgestaltung weitergeht. Sobald verwertbare Informationen vorliegen, wird hierüber an dieser Stelle weiter berichtet. Ziel ist es, möglichst zeitnah nach der Sommerpause darüber entscheiden zu können, wie es mit der Platzumgestaltung weitergeht. Sobald verwertbare Informationen vorliegen, wird hierüber an dieser Stelle weiter berichtet.
Wer sich nicht an „wilden“ Spekulationen beteiligen möchte, hat im Übrigen jederzeit die Möglichkeit, sich für weitere Informationen, vielleicht aber auch mit Hinweisen per E-Mail
(Denkmal@brueggen.de) oder auch telefonisch (Tel. 02163/5701-162, -160 oder 138) an die zuständigen Kollegeninnen und Kollegen der Gemeindeverwaltung zu wenden.
Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bracht
Das Feuerwehrgerätehaus in Bracht ist mittlerweile seit über 50 Jahren im Dienst der Feuerwehr. Seitdem wurden zahlreiche Einsätze von hier aus abgearbeitet und Menschen in Notsituationen geholfen. Die Fahrzeuggrößen sowie die Anzahl der Fahrzeuge haben sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Die aktuelle bauliche Situation erfüllt die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Arbeitsstättenrichtlinie nicht mehr. In Zusammenarbeit mit der Politik und externen Büros wurden verschiedene Erweiterungsmöglichkeiten geprüft, die jedoch nicht umsetzbar waren. Daraufhin wurden die neuen Flächenbedarfe festgelegt und ein passendes Grundstück nach den erforderlichen Kriterien gesucht.
I. Vorplanung
Der Bebauungsplan für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ist am 24.12.2021 rechtkräftig geworden. Im Anschluss dran wurde an der Ausführungsplanung gearbeitet und es wurde eine Projektgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und Politik gegründet. Die Projektgruppe dient dem fachlichen Austausch und der empfehlenden Vorbereitung der Entscheidungen in den Fachausschüssen und dem Rat. Sie beschäftigte sich unter anderem mit einer Bedarfsanalyse, gefolgt von einer Bedarfsfeststellung, aber auch mit der Erstellung der Kriterien zu einer europaweiten Ausschreibung.
II. Entwurfsplanung
Nach der europaweiten Ausschreibung der Generalplanerleistungen wurden im Rahmen der Projektgruppe gemeinsam mit dem Generalplaner in Konsens mit der Feuerwehr und der Verwaltung viele wichtige Meilensteine erfolgreich erarbeitet. Mit der 9. Projektgruppensitzung am 01.10.2024 wurde die Entwurfsplanung vorbereitend abgeschlossen.
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Klimaschutz am 08.10.2024 wurde die Entwurfsplanung vorgestellt und im Rahmen dessen auch der Baubeschluss für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses gefasst.
Weiteres Vorgehen:
Im Anschluss erfolgt die Einreichung des Bauantrags beim Kreis Viersen als zuständige Baugenehmigungsbehörde. Sofern erforderlich, werden zudem die weiteren Fachgenehmigungen beantragt. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich Mitte des Jahres 2025.