Luftaufnahme von oben (Vogelperspektive): unten Gebäude mit Sicht auf Dächer, mittig vor 2 Gebäuden Parkplatz, zwischen Gebäuden grüner Baum- & Pflanzenbewuchs & asphaltierte Straße, mittig 3 Baustellenbereiche mit Geräten auf Straße eingerahmt durch Schrankenzaun, linker Bereich mit neu asphaltierter Straße & Gehweg, 2 rechte Bereiche mit Boden bestehend aus Sand & Erde oben Häuser mit Sicht auf Dächer, dazwischen Grünflächen & grüner Baumbewuchs, oben & unten rechts Ausschnitt von Parkplätzen
Bauen & Umwelt

Inhalt

Bauen

Die Burggemeinde Brüggen ist ein lebendiger Wohnstandort, umgeben von Wäldern, Seen und Naturschutzgebieten. Neben der Naturnähe und dem großen Erholungswert erfährt Brüggen auch auf Grund der vielen historischen Gebäude im Gemeindegebiet, allen voran die mittelalterliche Burg als Wahrzeichen mit ihrem besonderen Charme, immer größere Beliebtheit. Immer mehr Menschen möchten in die Burggemeinde Brüggen ziehen und die Nachfrage nach Baugrundstücken steigt.

Bauberatung

Bei der Bauberatung besteht die Möglichkeit für Eigentümerinnen und Eigentümer, Bauwillige sowie Architekten, Auskunft und Hilfestellung zu planungsrechtlichen und baurechtlichen Angelegenheiten zu erhalten. Hierzu gehören insbesondere Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstückes, zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen, zum Vorhandensein von Bebauungsplänen, Satzungen und sonstigen Rechtsgrundlagen.

Dazu ist die Teilnahme nach vorheriger Terminabsprache mittwochs zwischen 10:00 und 11:30 Uhr an Bauberatungsgesprächen mit dem Kreis Viersen und der Burggemeinde Brüggen in der Gemeindeverwaltung Brüggen möglich.

Bei Fragen können Sie sich unter der E-Mail Adresse bauberatung@brueggen.de an die Mitarbeitenden der Burggemeinde Brüggen wenden.

Erforderliche Unterlagen

Grundstücksbezeichnung in Form von Straße und Hausnummer oder Flur und Flurstücksnummer.

Kontakt:

Baugrundstücke

Aufteilungsplan Grundstücke Wohngebiet Bracht: Grundstücke rot umrahmt mit roten rechteckigen Flächen für Gebäude, Grünflächen und Grundstücksgröße in rot, oben mittig gelbe Parkplätze, darüber grüne Fläche, Straße in hellorange mit schwarzen Straßennamen, um Baugebiet weiße und graue Flächen, oben links Informationen zum Dokument, Aufteilungsplan und Urheber

Die Burggemeinde veräußert Grundstücke für den Bau freistehender Einfamilienhäuser am Ortseingang von Bracht. Insgesamt 16 Grundstücke im Neubaugebiet „Paul-Gendrisch-Straße“ sind zu erwerben. Dabei handelt es sich um Grundstücke in einer Größe von ca. 430 m² bis zu ca. 570 m². Inzwischen sind die vorbereitenden Planungsarbeiten für das Baugebiet so weit vorangeschritten, dass die Vergabe der Grundstücke erfolgen kann. 

Soweit Interesse besteht, bitten wir Sie, sich verbindlich um ein Grundstück zu bewerben. Die weiteren Informationen zu den Grundstücken und zum Vergabeverfahren können Sie dem beigefügten Exposé nebst Anlagen entnehmen. 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich bis Donnerstag, den 15. Dezember 2024, 12:00 Uhr, an folgende Adresse:

Burggemeinde Brüggen
Liegenschaftsamt
Klosterstr. 38
41379 Brüggen
oder per E-Mail an
baugrundstuecke@brueggen.de

Anfang des kommenden Jahres wird der Ausschuss für Liegenschaften über die Vergabe der Grundstücke vorberaten, die abschließende Entscheidung trifft der Rat der Burggemeinde Brüggen in seiner nachfolgenden Sitzung.

Für Fragen und ergänzende Auskünfte stehen Ihnen die im Exposé genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


Baulandumlegung

Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zum Grundstückstausch, das in einem bestimmten Rahmen auch zwangsweise erfolgen kann.

Sinn und Zweck einer Umlegung

Durch die Neuordnung von bereits bebauten und unbebauten Grundstücken werden neue Grundstücke geschaffen, die sich nach Lage, Form und Größe sinnvoll nutzen lassen. Aus einer Vielzahl von ungünstig aufgeteilten Grundstücken können auf diese Weise nutzbare Bauplätze entstehen.

Zuständig ist ein Umlegungsausschuss, dem neben zwei Ratsmitgliedern, ein Fachmitglied für Vermessungsfragen, ein Fachmitglied für die Bewertung von Grundstücken und eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender angehören. Die Geschäftsführung des Umlegungsausschusses obliegt einer Geschäftsstelle.

Kontakt:

Denkmalschutz, Denkmalpflege

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Es gibt folgende Arten von Denkmälern, die im Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) definiert sind:

  • Baudenkmäler
  • Denkmalbereiche
  • Gartendenkmäler
  • Bodendenkmäler
  • Bewegliche Denkmäler

In der Burggemeinde Brüggen gibt es folgende Denkmäler:

  • Baudenkmäler
  • Bodendenkmäler

Alle Boden- und Baudenkmäler können auch im Geoportal Niederrhein eingesehen werden.

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Burggemeinde Brüggen ist als Untere Denkmalbehörde Kontaktperson für alle Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege. Rechtsgrundlage ist das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW). Ihre Entscheidungen trifft sie unter fachlicher Beratung und Mitwirkung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland, LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland).

Denkmalschutz

Zum Denkmalschutz gehören

  • die Unterschutzstellung von Baudenkmälern, Gartendenkmäler, und beweglichen Denkmälern,
  • die nachrichtliche Eintragung von Bodendenkmälern und Denkmalbereichen,
  • sowie die Führung der öffentlichen Denkmallisten (ab dem 31.12.2024 wird die Liste der Bodendenkmäler durch das Denkmalfachamt geführt).

Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Antrag des Eigentümers oder auch auf Initiative des Denkmalfachamtes erfolgen. Nach Beschluss des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Klimaschutz wird ein Denkmal in die Denkmalliste der Burggemeinde Brüggen eingetragen.

Denkmalpflege

Alle Maßnahmen an einem bestehenden Denkmal oder in der engeren Umgebung eines Denkmals oder eines Denkmalbereiches, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, sind erlaubnispflichtig. Zur Denkmalpflege gehören alle Vorgänge, die sich mit einem Denkmal und in seiner engeren Umgebung ergeben, z. B.

  • Beratung und Unterstützung der Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer bei der Entwicklung von gemeinsamen denkmalgerechten Lösungen vor Beginn einer Maßnahme, auch dann, wenn Entscheidungen beispielsweise in die Zuständigkeit der Oberen Denkmalbehörde beim Kreis fallen oder das LVR-Amt für Denkmalpflege fachlich einbezogen werden muss
  • Erteilung von Erlaubnissen
  • Gewährungen von Zuschüssen
  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen
  • Beratung, Betreuung, Abstimmungen in anderen genehmigungsrechtlichen Verfahren

Denkmalrechtliche Erlaubnisse und Zuschüsse für Instandsetzungsmaßnahmen sind schriftlich, ansonsten aber formlos zu beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege finden Sie auf den Seiten des

Dienstleistungen

Folgende Dienstleistung im Bereich Denkmalschutz und -pflege können Sie in Anspruch nehmen:

Tag des offenen Denkmals

Einmal im Jahr stehen ausgewählte Denkmäler zur freien Besichtigung zur Verfügung. Der Tag des offenen Denkmals findet jedes Jahr am zweiten Sonntag im September statt.

Bei Fragen können Sie sich unter der E-Mail Adresse denkmal@brueggen.de an die Mitarbeitenden der Burggemeinde Brüggen wenden.

Hinweise für Bauwillige

Der Kreis Viersen ist als untere Bauaufsicht als Baugenehmigungsbehörde für die Burggemeinde Brüggen zuständig. Bauanträge sind beim Kreis Viersen einzureichen. Die Burggemeinde Brüggen erteilt im Rahmen einer Stellungnahme ihr gemeindliche Einvernehmen zu den eingereichten Bauanträgen.

Besuchen Sie die Internetseite des Kreises Viersen für weitere Informationen zum Thema Bauanträge und Baugenehmigungen.

Sehen Sie sich gerne auch die aktuellen Formulare für die Stellung eines Bauantrages auf der Internetseite der Architektenkammer NRW an.

Für eine Visualisierung Ihres Grundstückes sehen sie sich gerne die vom Kreis Viersen bereitgestellte 3D Animation an.

Darüber hinaus schauen Sie sich gerne für weitere Informationen das Merkblatt für Bauwillige zur Errichtung eines Bauvorhabens sowie für den öffentlichen Kanalanschlusses eine Grundstückes der Burggemeinde Brüggen an.

 

Bei Fragen können Sie sich unter der E-Mail Adresse bauberatung@brueggen.de an die Mitarbeitenden der Burggemeinde Brüggen wenden.

Einfriedungen und Vorgartengestaltung

Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen zur Vorgartengestaltung und Errichtung von Einfriedungen für Ihr Grundstück.


Vorschläge für eine naturgerechte und ökologische Anpflanzung Ihres (Vor-)Gartens können Sie den Pflanzlisten auf der Internetseite entnehmen.

Kontakt: