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Gebärdensprache

Die Burggemeinde Brüggen arbeitet gemeinsam mit vielen weiteren Kommunen und der Charamel GmbH im Beteiligungsprojekt Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ (KGA) an einer umfassenderen digitalen Teilhabe für gehörlose Menschen. Das Projekt unterstützt Kommunen, sowohl digital als auch barrierefrei mit gehörlosen Menschen zu kommunizieren und langfristig eine auf künstlicher Intelligenz basierte Übersetzung anzubieten. Gerne können Sie sich über den Gebärdensprach-Avatar  in Gebärdensprachvideos informieren und ein Feedback geben. 

Muttersprache für Gehörlose Menschen

Gehörlose Menschen haben oft Schwierigkeiten mit der deutschen Schriftsprache, da ihre Muttersprache die Deutsche Gebärdensprache ist. Durch das Projekt sollen digitale Barrieren abgebaut werden, indem es einen Gebärden-Avatar namens Livian entwickelt, der Inhalte der kommunalen Internetseite übersetzt und zugänglich macht. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Langfristig sollen die gesammelten Daten verwendet werden, um eine künstliche Intelligenz zu trainieren, die eigenständig Texte in Gebärdensprache übersetzen kann.

Gebärdensprach-Avatar der nächsten Generation

Die Charamel GmbH hat ein Verfahren entwickelt, mit dem qualitativ hochwertige 3D Avatar-Animationen erstellt werden können. Im Video sehen Sie den Gebärdensprach-Avatar Livian.

Livian - ein Gebärdensprach-Avatar der nächsten Generation from Charamel on Vimeo.

Was sagt der Avatar?

Hallo! Ich bin ein Gebärdensprach-Avatar der nächsten Generation. Zukünftig werde ich Texte in digitalen Anwendungen und Webseiten in Gebärdensprache übersetzen!

Verständlichkeit, Mimik, Gestik, kommunizierte Emotion, hochwertige Animation und Synchronität mit einem Realismus, der bisher nicht möglich war. Charamel hat ein Verfahren entwickelt, mit dem qualitativ hochwertige 3D Avatar-Animationen mit realistischer Anmutung erstellt werden können. Mit state-of-the art Technologien und Produktionsverfahren werden Schwächen der Verständlichkeit bisheriger Gebärdensprach-Avatare reduziert. Das Resultat: Verständlichkeit und Akzeptanz von Gebärdensprach-Avataren und diese sind fast kaum von "echten" Menschen zu unterscheiden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit:

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Burggemeinde Brüggen und wurde zuletzt am 03.07.2023 aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Burggemeinde Brüggen, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Die Burggemeinde Brüggen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer.

Geltendes Gesetz

Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Burggemeinde Brüggen eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Website, um das Angebot barrierefrei zu gestalten? Die Burggemeinde Brüggen orientiert sich an folgenden Bestimmungen:

  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW),
  • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG),
  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0,
  • das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und
  • das Landesgleichstellungsgesetz (L-BGG NRW).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aktuell ist diese Website mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung nah dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen ( BITV NRW) weitestgehend vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Drittbewertung. Wann wurde die Einhaltung geprüft? Im Mai 2023

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt zugänglich?

  • Einzelne eingebundene Dokumente und eingebundene Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
  • PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt.
  • Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
  • Die Überschriften-Struktur auf den Webseiten und ihren Unterkapiteln wird nach und nach überprüft und überarbeitet.
Zusätzliche Hinweise

Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.

Barrieren melden und Feedback

Wenn Sie Anregungen haben, können Sie uns diese gern mitteilen.

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren

Es wurde nach Ihrem Feedback an die Burggemeinde Brüggen keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Oder hat die Burggemeinde Brüggen Ihnen nicht in der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet? 

Dann können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren. Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie in der schriftlichen Erklärung zur Barrierefreiheit. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Datenschutz

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zum Datenschutz:

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und Ihr Interesse an der Arbeit der Burggemeinde Brüggen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Internetseite ist uns ein wichtiges Anliegen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll gleichzeitig der Schutz personenbezogener Daten und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt werden. Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel Anzahl der Nutzer der Seite), fallen nicht darunter.

Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Personenbezogene Daten werden erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise, wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder ein Formular ausfüllen. Dies ist erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den bei der Kontaktanfrage freigegebenen Zweck verwenden. Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Entsprechende Angaben werden dabei auf besonders geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Der Zugriff darauf ist nur wenigen, für die technisch-administrative Betreuung der Server zuständigen befugten Personen möglich.

Wenn Sie Informationen zur Datensicherheit, Weitergabe von Daten oder zuständige Ansprechpersonen suchen, können Sie diese ebenfalls in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchlesen.

Die Burggemeinde Brüggen stellt alle Informationen und Bestandteile der Internetseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Ebenso wenig haftet die Burggemeinde Brüggen für etwaige Schäden, die beim Abrufen oder Herunterladen von Daten aus dieser Internetseite durch Computerviren verursacht werden.

Die Burggemeinde Brüggen behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Internetseite vorzunehmen. Der Inhalt und die Ausgestaltung sowie etwaige Änderungen jener Internetseiten, auf die auf der Internetseite der Burggemeinde Brüggen per Hyperlink verwiesen wird, unterliegen nicht der Kontrolle der Burggemeinde Brüggen. Die Burggemeinde Brüggen haftet daher nicht für den Inhalt einer fremden Internetseite.

Navigation und Inhalte der Webseite

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video die Navigation und Inhalte der Webseite:

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Burggemeinde Brüggen. Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite besuchen und sich über die Arbeit und Angebote der Burggemeinde Brüggen informieren möchten. In diesem Gebärdensprachvideo möchten wir Ihnen die Struktur und den Aufbau dieser Internetseite vorstellen. Wir zeigen Ihnen, welche Inhalte wir für Sie im Internet bereitstellen und wie Sie die gewünschten Informationen finden. 

Unser Internetauftritt wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Es ist möglich, dass im Video benannte Inhalte einen neuen Namen bekommen oder an eine andere Stelle der Internetseite platziert werden. Die Struktur der Internetseite bleibt aber unverändert. 

Unsere Internetseite ist responsiv, das heißt die Darstellung unseres Angebotes passt sich dem jeweiligen Endgerät an, wie zum Beispiel Notebook, Tablet oder Smartphone. Egal welches Gerät Sie benutzen: Sie bekommen immer alle Informationen vollständig angezeigt. Die Seite kann auf mobilen Geräten anders aussehen. Möglicherweise

Navigationselemente:

Logo

Logo der Burggemeinde Brüggen: Skyline von brüggen bestehend aus Rathaus, Brachter Mühle, Torschänke, Brüggener Mühle mit Mühlrad und Burg in rot, darunter blauer, welliger Streifen für den Fluss die Schwalm, darunter schwarzer Schriftzug in zwei Zeilen "Burggemeinde Brüggen"

Suche und Navigation

Blaue Lupe, darunter in schwarzer Schrift "Suche", rechts davon drei wellige, blaue Linien untereinander, darunter in schwarzer Schrift "Menü"

Menüpunkte mit Inhalten:

  • Rathaus
    • Pressemitteilungen
    • Stellenangebote
    • Bekanntmachungen
    • Ausschreibungen
    • Veranstaltungen
    • Bürgermeister/in
    • Zahlen und Daten der Gemeinde
    • Geschichte
    • Städtepartnerschaften
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Bitte beachten Sie, dass die Webseite responsiv ist. Das bedeutet, dass sich Buttons und Inhalte auf der Webseite verschieben können, wenn das Bildschirmfenster verkleinert wird. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Surfen auf unserer Internetseite. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung! Wir hoffen, dass Sie nun einen guten Überblick über den Aufbau unserer Webseite haben.

Erster Kontakt zur Burggemeinde Brüggen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zu den Anlaufstellen und Kontaktdaten:

Erster Kontakt

Um uns erstmalig zu kontaktieren, können Sie uns Ihr Anliegen mitteilen. Über das Kontaktformular werden die Daten verschlüsselt übertragen: www.brueggen.de/kontakt-zur-burggemeinde-brueggen. Ihre erste Ansprechperson erreichen Sie unter der Telefonnummer oder per E-Mail: 02163 5701-0 oder info@brueggen.de.

Anlaufstellen

Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten! Im Rathaus finden Sie

  • das Bauamt,
  • das Bürgerbüro,
  • das Hauptamt,
  • die Kämmerei,
  • das Ordnungsamt,
  • das Standesamt,
  • das Steueramt und
  • das Liegenschaftsamt.

Das Sozialamt finden Sie unter folgender Adresse: Marktstraße 36, 41379 Brüggen-Bracht.

Außerdem hat die Burggemeinde Brüggen weitere Abteilungen, wie die Bücherei, das Jugendzentrum und die Touristeninformation.

Wenn Sie Fragen zur Inklusion haben, wenden Sie sich an den entsprechenden Kontakt unter www.brueggen.de/leben-brueggen/generationen-soziales/behindertenbeirat.

Wenn Sie soziale Hilfen bekommen oder bekomme möchten, wenden Sie sich an die entsprechende Ansprechperson. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.brueggen.de/orgaunit/sachgebiet/708.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind Montag bis Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Zusätzlich Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Zusätzlich Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. 

Die Sprechzeiten des Bauamtes sind Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr. 

Die Öffnungszeiten des Standesamtes sind Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Zusätzlich Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Zusätzlich Freitag von 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr. 

Die Sprechzeiten des Sozialamtes sind Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Die Öffnungszeiten finden Sie unten im Footer.

Adressen

Das Rathaus finden Sie unter folgender Adresse: Klosterstraße 38, 41379 Brüggen. 

Erläuterungen und Beschreibungen zu Ämtern etc.

Die Kämmerei ist neben dem Bürgermeister oder Landrat für die Kommunalfinanzen verantwortlich.

Das Sozialamt ist für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und häufig auch andere soziale Angelegenheit verantwortlich.

Das Liegenschaftsamt ist eine kommunale Einrichtung. Es verwaltet die bebauten und unbebauten Grundstücke im Besitz einer Stadt oder Gemeinde.

Behindertenbeirat

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zum Behindertenbeirat der Burggemeinde Brüggen (Hinweis: Im Folgenden wird der Begriff Inklusionsrat verwendet.):

Aufgaben und Schwerpunkte des Inklusionsbeirats 

Der Inklusionsbeirat ist ein Gremium, das sich für die Förderung von Inklusion und die Teilhabe aller Menschen in der Burggemeinde Brüggen einsetzt. Der Inklusionsbeirat vertritt aktiv die Interessen und Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Inklusion und Teilhabe gegenüber politischen Entscheidungsträgern, in der Verwaltung und in der Öffentlichkeit. Der Inklusionsbeirat berät die kommunale Verwaltung und die politischen Gremien zu Fragen, die die Inklusion und Teilhabe betreffen. Er gibt Empfehlungen zu Themen wie Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung und soziale Teilhabe. Der Inklusionsbeirat kann in verschiedenen kommunalen oder regionalen Gremien und Ausschüssen mitwirken, um die Interessen aller Menschen zu vertreten und inklusive Maßnahmen zu fördern. Der Inklusionsbeirat informiert die Öffentlichkeit über die Bedürfnisse und Anliegen aller Menschen in Bezug auf Inklusion und Teilhabe und trägt zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft bei. Der Inklusionsbeirat hat einen Schwerpunkt: Inklusion von Menschen mit Behinderung. Aufgaben sind z.B. begleiten und Umsetzen von Praxisprojekten, Prozessbegleitung der Gestaltung barrierefreie Webseite der Kommune, Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit für das Thema Inklusion, Vermittlung von Ratsuchenden in bestehende Angebote und verwaltungsinterne Sensibilisierung und Qualifizierung für Barrierefreiheit.

Mitglieder und Zusammensetzung des Inklusionsbeirats

Wer sind die Mitglieder des Inklusionsbeirats und wie setzt er sich zusammen? In dem Inklusionsbeirat sind Menschen mit Behinderungen selbst vertreten, um sicherzustellen, dass ihre Interessen und Bedürfnisse direkt gehört und berücksichtigt werden. In dem Inklusionsbeirat sind Mitglieder von Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und anderen Organisationen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen, vertreten. Vertreterinnen und Vertreter aus der Kommunalverwaltung sind als beratende Mitglieder in dem Inklusionsbeirat vertreten, um den Dialog zwischen dem Beirat und der Verwaltung fördern. Der Inklusionsbeirat der Burggemeinde Brüggen besteht momentan aus 19 Mitgliedern.

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

Informationen zu dem Inklusionsbeirat und der Inklusionsberatung erhalten Sie im Sozialamt. Um mit dem Inklusionsbeirat in Kontakt zu treten, können Sie sich auch an die/den Inklusions-/Behindertenbeauftragte/n der Burggemeinde Brüggen wenden.

Digitale Dienstleistungen und Bürgerbüro

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zu digitalen Dienstleistungen und zum Bürgerbüro:

Allgemein: Bürger-Service-Portal

Im Bürger-Service-Portal können Sie Dienstleistungen bequem online abrufen. Die angebotenen Online-Dienstleistungen werden ständig verändert. Über das zentrale Suchfeld können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alle Dienstleistungen Kommunalverwaltung finden Sie im Bürgerportal. Unser Bürger-Service-Portal finden Sie unter www.brueggen.de/dienstleistungen/all.Im Bürger-Service-Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Burggemeinde Brüggen online zu erfassen und an die zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen erforderlich sein, werden wir Sie während der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Registrierung / Login

Für einige Services müssen Sie sich im Portal registrieren. Sie werden an entsprechender Stelle darauf hingewiesen. Zur Registrierung nutzen Sie bitte das „Servicekonto NRW“.

Kontakt / Terminvereinbarung

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürger-Service-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns per Mail: info@brueggen.de. Sie können uns per Kontaktformular erreichen.

Das Bürgerbüro ist die Hauptanlaufstelle für Einwohner:innen der Burggemeinde Brüggen. Sie können online Termine für das Bürgerbüro vereinbaren. Im Bürgerbüro können eine Vielzahl von Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Hier können z.B.

  • An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes,
  • Beglaubigungen,
  • Personalausweise,
  • Reisepässe und
  • polizeiliche Führungszeugnisse

beantragt werden.

Digitale Anträge

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zu den digitalen Anträgen:

Die Burggemeinde Brüggen bietet eine Vielzahl an digitalen Verwaltungsdiensten an, die den Aufwand für die Bürger erheblich reduzieren können. Die Anwendung der Online-Dienstleistungen ermöglicht den Bürgern eine schnelle Benutzung wichtiger Dienste von zu Hause oder unterwegs, sowie die Bürgerbeteiligung an wichtigen städtischen Themen. Manchmal reicht es nur den Online Vorgang zu bearbeiten, manchmal muss man aber auch noch in das Bürgerbüro kommen. Sie werden während des Vorgangs darauf hingewiesen. Manchmal ist es auch möglich das am PC ausgefüllte Formular direkt über einen Button online an die Kommune zu schicken. Teilweise muss ein Formular ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden, das dann an das Bürgerbüro geschickt, oder in den Briefkasten geworfen werden muss.

Antragstellung

Der Ablauf einer Antragstellung erfolgt immer in der gleichen Reihenfolge. Folgende Schritte sind zu durchlaufen: Auf der Startseite des Antrags gibt es eine kurze Beschreibung, welche Leistung Sie beantragen können und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls bereithalten müssen. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung erteilen. Ohne diese Zustimmung kann der Antrag nicht genutzt werden!

Ausfüllhinweise

Pflichtfelder müssen Sie immer ausfüllen. Diese Felder sind mit einem Stern am Ende der Feldbezeichnung gekennzeichnet. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten geht es weiter mit der Abfrage von weiteren Daten, welche für die jeweilige Leistungserbringung durch die Verwaltung notwendig sind. Zum Beispiel wird bei der Anforderung einer Geburtsurkunde die Auskunft benötigt, für welchen Zweck Sie diese Urkunde anfordern. Nach Eingabe aller notwendigen Daten können Sie über den Button „Vorschau“ am Seitenende das ausgefüllte Formular ansehen und nochmal alle Daten überprüfen. Mit einem Klick auf den Button „Weiter“ am Seitenende wird überprüft, ob alle Pflichtfelder gefüllt wurden. Wenn alle Daten vorhanden sind, werden Sie zur nächsten Seite weitergeleitet.

Zahlung

Bei einem kostenpflichtigen Antrag erscheint an dieser Stelle eine Kostenaufstellung mit einem Button „Kostenpflichtig bestellen“. Über diesen Button gelangen Sie auf eine neue Seite, um Ihre digitalen Zahlungsinformationen einzugeben. Je nach Antrag können unterschiedliche Zahlungsmittel gewählt werden (z.B. Kreditkarte, giropay). Nach Bestätigung der Zahlung werden Sie zur Abschlussseite des Antrags weitergeleitet. Bei einem kostenfreien Antrag gelangen Sie direkt zur Abschlussseite.

Abschluss

Auf der Abschlussseite können Sie das Formular im PDF-Format herunterladen. Der Antrag wird an die Verwaltung weitergeleitet und dort bearbeitet. Das PDF-Dokument muss an dieser Stelle ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Verwaltung überstellt werden.

Verwendung und Freigabe vom Logo und Wappen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video die Verwendung und Freigabe des Logos und Wappens der Burggemeinde Brüggen:

Genehmigung 

Das Logo und/oder Wappen der Burggemeinde Brüggen dürfen erst nach Einholung der Zustimmung des Marken- und Rechteinhabers verwendet werden. Sämtliche Inhalte der Webseiten der Burggemeinde Brüggen (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Schriftzüge, Logos) sind urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch kopiert und nicht ohne Genehmigung verbreitet werden. Es ist verboten Änderungen am Logo vorzunehmen. Das Logo und Wappen der Burggemeinde Brüggen und ihrer Stadtteile sind urheberrechtlich geschützt. In jedem Fall bedarf die Verwendung von Logo und/oder Wappen einer schriftlichen Genehmigung. Bitte richten Sie alle Anfragen in diesem Zusammenhang an folgende E-Mail-Adresse info@brueggen.de. Eine Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen verweigert oder zurückgezogen werden.

Verwendungshinweise

Primär ist das Logo/Wappen in der farbigen Variante zu verwenden. Bei Platzierung auf einem farbigen Hintergrund oder aus technischen Gründen stehen einfarbige Varianten des Logos/Wappens zur Verfügung. Die Zustimmung zur Verwendung bezieht sich jeweils auf den angefragten Verwendungszweck.