Panoramabild: Reihe von verschieden farbige Figuren bewegend von rechts nach links, lila Figur mit Hund, geleb Figur mit Blindenstock, rote Figur mit Rollator, hell blaue Figur mit Gehstock, hell grüne Figur im Rollstuhl von anderer Person geschoben, hell braune Person mit Hund, pinke Figur in einem elektrischen Rollstuhl, türkise Figur in Multifunktionsrollstuhl (von links nach rechts)
Leben in Brüggen

Inhalt

Behindertenbeirat

Zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderung wurde ein Behindertenbeirat gebildet.

Dieser hat folgende Aufgaben:

  1. Schaffung von Rahmenbedingungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen (z.B. in den Bereichen Bauen, Bildung, Arbeit, Freizeit, Kultur, Wohnen, öffentliches Leben).
  2. Beratung des Rates und seiner Ausschüsse in Behindertenfragen, einschließlich der Einbringung von Anträgen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
  3. Beratung und Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen.
  4. Öffentlichkeitsarbeit zu den Problemen von Menschen mit Behinderung.
  5. Mitwirkung bei der Planung und Erstellung von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, soweit Probleme von Menschen mit Behinderung berührt werden.
  6. Hinwirken auf den barrierefreien Ausbau bei Objekten öffentlicher und privater Träger.
  7. Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Führung eines selbstbestimmten Lebens.
  8. Beteiligung der Beiratsmitglieder hinsichtlich der Aspekte zur Barrierefreiheit nach dem BGG NRW § 1 Abs. 1 und 3, § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs. 2.

Als Behindertenbeauftragte steht Ihnen Frau Nicole Lemkens bei Ihrem Anliegen zur Verfügung. 

Sprechstunde des Behindertenbeirats

Die Sprechstunde findet nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus Brüggen, Raum 405 (Eingang Polizei) oder in der Verwaltungsstelle Bracht statt.

Euro-WC-Zentralschlüssel

Für Menschen, die aufgrund einer schweren Behinderung keine Treppen mehr gehen können oder gar im Rollstuhl sitzen, sind öffentliche Toiletten oft nicht zugänglich. Um Menschen mit einer Behinderung freien Zugang zu sauberen, behindertengerechten Toiletten zu verschaffen, wurde vom „Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.“ (kurz: CBF) die Initiative für den Euro-WC-Zentralschlüssel ins Leben gerufen.

Nicht nur, dass die Toiletten mit einer Behinderung nicht zugänglich sind, nein, häufig sind Behindertentoiletten auch oft total verschmutzt oder stark beschädigt.

Der Euro-WC-Schlüssel öffnet barrierefreie Toiletten in ganz Europa. 

Was ist der Euro-WC-Schlüssel?

Damit Menschen mit einer starken körperlichen Einschränkung nicht vor verschlossenen Behindertentoiletten stehen und dann lange Wege in Kauf nehmen müssen, um einen Toilettenschlüssel zu bekommen, hat der CBF die Initiative „Europäischer Einheitsschlüssel“ ins Leben gerufen.

In Deutschland sind mehr als 9.000 Behindertentoiletten mit einem einheitlichen Schließsystem ausgestattet, in welches der Euro-WC-Schlüssel passt.

Zur Beachtung: Der Einbau des einheitlichen Schließsystems bei barrierefreien Toiletten ist keine Pflicht. Trotzdem wird meistens dieses System verwendet.

Wer erhält den Euro-WC-Schlüssel?

Es versteht sich von selbst, dass das Anrecht auf einen Schlüssel für eine barrierefreie Toilette natürlich nur Menschen mit einer entsprechenden Behinderung vorbehalten ist.

Folgende Personengruppen können einen Euro-WC-Schlüssel beantragen:

  • Blinde Menschen (*Merkzeichen Bl)
  • Menschen, die hilflos (*Merkzeichen H) sind oder eine ständige Begleitperson benötigen (*Merkzeichen B)
  • Schwer/außergewöhnlich Gehbehinderte Menschen oder Rollstuhlfahrer (*Merkzeichen aG)
  • Menschen, die geh- und/oder stehbehindert sind und mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 70 haben (*Merkzeichen G plus GdB 70 und mehr)
  • Stomaträger
  • Menschen, die an Mobus Crohn, Colitis ulcerosa oder Multiple Sklerose erkrankt sind
  • Menschen mit einem chronischen Blasen-/Darmleiden

*Eingetragenes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Welcher Nachweis ist erforderlich?

Um Missbrauch vorzubeugen, wird die Kopie des Schwerbehindertenausweises verlangt. Im Schwerbehindertenausweis muss eines der oben angeführten Merkzeichen (Bl, H, B, aG oder G mit entsprechendem GDB) eingetragen sein.

Was kostet der Euroschlüssel?

Je nachdem, wo der Schlüssel gekauft wird, liegen die Kosten zwischen circa 20 und 25 Euro zuzüglich Versandkosten.

Wo bekommt man den Euroschlüssel?

Der Schlüssel ist beim Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V. erhältlich.

Wer einen Euroschlüssel nutzen möchte, braucht dazu folgende Unterlagen:

  • eine Kopie des Behindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
  • oder eines ärztlichen Nachweises aus dem hervorgeht, dass der Zugang zu Behindertentoiletten notwendig ist

Der gültige, deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn:

  • das Merkzeichen aG, B, H, oder BL
  • oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten sind.

Berechtigt mit ärztlichem Nachweis sind zum Beispiel:

  • Stomaträgerinnen und Stomaträger,
  • Menschen mit Multipler Sklerose,
  • Morbus Crohn, oder
  • Colitis ulcerosa Erkrankte und
  • Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung.

Parken auf einem Behindertenparkplatz

Schwerbehinderte, bei denen das Versorgungsamt entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“ oder eine Erblindung mit dem Merkzeichen „BL“ festgestellt hat, können beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Viersen einen blauen Parkausweises, den „Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union", beantragen.

Zusätzlich ist es seit Anfang 2009 möglich, dass folgende Personen den blauen Parkausweis beantragen können:

  • Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie)
  • und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme).

Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar, sodass dieser nur verwendet werden darf, wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird.

Der EU-einheitliche blaue Sonderparkausweis erlaubt das Parken auf den mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten Parkplätzen (sogenannten Behindertenparkplätzen). Zu beachten ist, dass der Schwerbehindertenausweis oder ein Aufkleber mit Rollstuhlsymbol allein nicht ausreichen. Stattdessen muss der amtliche blaue Sonderparkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Die Burggemeinde Brüggen verfügt über Behindertenparkplätze an folgenden Orten:

Behindertenparkplätze in Brüggen, Bracht und Born
Ortsteil Straße Anzahl

Burgweiherplatz

Burgweiherplatz (direkt am Burgweiher)

Brüggen

2

5

Wolfsbend Brüggen 1
Nikolausplatz Brüggen 3
Kreuzherrenplatz Brüggen 4
Borner Straße (Busbahnhof) Brüggen 2
Bruchstraße (Volksbank) Brüggen 2
Bergstraße Brüggen 1
Hochstraße Hallenbad Brüggen 2
Bischof-Dingelstad-Platz Bracht 2
Marktstraße Bracht 2
Altkevelaer Straße Bracht 1
Weizer Platz Bracht 1
Born Friedhof Born 3

Ist Ihnen ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie anzeigen möchten?

Diesen Verstoß können Sie in Form einer Fremdanzeige unter der Dienstleistung Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr dem Ordnungsamt der Burggemeinde Brüggen melden.

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