Die Infrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung einer Gemeinde. Täglich werden die Straßen, Wege sowie Ver- und Entsorgungsleitungen in der Burggemeinde Brüggen durch die in der Gemeinde lebenden Personen genutzt. Diese müssen regelmäßig kontrolliert und auch an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden.
Entwässerungstechnische Prüfung
Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen
- der Bauordnung NRW,
- dem Baugesetzbuch,
- der Bebauungspläne,
- dem Landeswassergesetz NRW und
- dem vorhandenen Kanalbestand
wird über die im Bauantrag dargestellte und geplante Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Abwasseranlage entschieden.
Soweit es sich lediglich um häusliches Abwasser handelt, ist es nicht erforderlich ein separates Entwässerungsgesuch bei der Burggemeinde Brüggen einzureichen. Die Angaben im Bauantrag sowie dem Lageplan sind ausreichend.
Weicht jedoch die erwartete Beschaffenheit des Abwassers vom häuslichen Abwasser ab (gewerbliches, industrielles Abwasser), ist ein separates Entwässerungsgesuch bei der Burggemeinde einzureichen.
Der Inhalt des Entwässerungsgesuches ist vorab mit den unten genannten Kontaktpersonen abzustimmen.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Abwasserbeseitigung werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Kontaktpersonen.
Der Anschluss an den öffentlichen Kanal und/oder die Lage der Abwasseranlagen sowie die Lage der Entwässerungsgrundleitungen ist im Bauantrag im (amtlichen) Lageplan gemäß § 3 Verordnung über bautechnische Prüfungen NRW (BauPrüfVO NRW) darzustellen.
Kontakt:
Kanalverstopfung
Grundstücksanschlussleitungen, also Anschlussstutzen und Leitungen vom öffentlichen Sammler bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks, sind kein Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage, sondern privates Eigentum des Anschlussnehmers. Soweit Sie innerhalb der Grundstücksanschlussleitung oder auf dem eigenen Grundstück eine Kanalverstopfung vermuten, beauftragen Sie bitte selbständig eine Rohrreinigungsfirma. Beachten Sie jedoch, dass die Arbeiten lediglich grundstücksseitig ausgeführt werden dürfen. Das Öffnen von Revissionsöffnungen im öffentlichen Raum oder die Ausführung von Arbeiten im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt.
Sollten Arbeiten im öffentlichen Raum erforderlich werden, nehmen Sie zwingend im Vorfeld Kontakt mit den unten genannten Kontaktpersonen auf.
Kontakt bei Kanalverstopfungen
Sollte ein Hauptkanal verstopft sein, wenden Sie sich während der Dienstzeit bitte unbedingt sofort an die unten genannten Kontaktpersonen. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle des Kreises Viersen (Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes).
Straßenabläufe, Entwässerungsrinnen im öffentlichen Bereich
Beseitigung von Verstopfungen
Sollte Ihnen eine Verstopfung an einem Straßenablauf oder einer Entwässerungsrinne auffallen, informieren Sie bitte einen der unten genannten Kontaktpersonen.
Kontakt:
Ver- und Entsorgungsleitungen
Die im Gemeindegebiet der Burggemeinde verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen werden von verschiedenen Unternehmen betrieben. Die Burggemeinde selbst unterhält die Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanalisation. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Abwasser.
Bestandsunterlagen von Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas, Telekomunikation, Wasser, Strom) erhalten Sie bei den einzelnen Versorgungsträgern. Auskünfte hierüber darf die Burggemeinde Brüggen nur für die Kanalleitungen erteilen.
Die nachstehend aufgeführte Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und muss für jedes Anliegen überprüft werden.
Versorgungsart | Versorger |
---|---|
Strom | Westnetz GmbH |
Gas | |
Telekommunikation | |
Wasser | |
Beleuchtung | |
Kanal |
Erschließungsverträge
Damit ein Grundstück bebaut werden darf, muss dieses erst einmal erschlossen werden. Die Erschließung ist notwendig, um ein Gebäude an das öffentliche Straßen- und Kanalsystem anschließen zu können. Durch die Erschließung wird auch die Versorgung mit Wasser, Strom, Telekommunikation und gegebenenfalls Gas sichergestellt.
Gemeinden sind gemäß § 124 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 BauGB dazu berechtigt, die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen (Straße und Kanal) eines Baugebietes durch Vertrag auf einen Dritten in Form eines sogenannten Erschließungsvertrages zu übertragen. Der Erschließungsvertrag regelt die Durchführung sowie die Kostentragung bei der Erschließung. Dabei handelt es sich um einen sogenannten öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Die Erschließungskosten sind grundsätzlich von dem Dritten ganz zu tragen. Die Erschließungsanlage ist der Burggemeinde Brüggen nach Fertigstellung kostenlos zu übertragen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter den Dienstleistungen Erschließungsbescheinigung und Erschließungsbeitrag.
Kontakt:
Straßenbau und Straßenunterhaltung
In der Burggemeinde Brüggen befinden sich neben den zahlreichen Gemeindestraßen, auch Kreis- und Landstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt. Des Weiteren sind eine große Zahl an Wirtschaftswegen asphaltiert. Darüber hinaus verläuft die Bundesstraße B 221 durch das Gemeindegebiet.
Die Kommunalstraßen der Burggemeinde Brüggen werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Bei Hinweisen auf Straßenschäden oder bei Fragen zum Straßenbau wenden Sie sich bitte an die technische Bauverwaltung der Gemeinde.
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular.
Gebäudeunterhaltung
Die Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude obliegt der technischen Bauverwaltung, der Hauptverwaltung und der Liegenschaftsverwaltung:
- Die technische Bauverwaltung ist für die bauliche Unterhaltung zuständig.
- Die Hauptverwaltung kümmert sich um Sicherung, Reinigung und Versicherung.
- Die Liegenschaftsverwaltung wickelt Steuern, Abgaben und Heizkosten der gemeindlichen Gebäude ab.
Kontakt:
- Liegenschaften
- Gebäudemanagement - Hochbau
Mobilfunk
In der Online-Datenbank zu elektromagnetischen Feldern der Bundesnetzagentur kann jede Bürgerin und jeder Bürger kostenfrei nach standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen recherchieren.
Wichtige Informationen zum Thema Mobilfunk enthält darüber hinaus die Broschüre "Funk und Umwelt“, die Sie über die Bundesnetzagentur kostenfrei beziehen können.
Erforderliche Unterlagen
Grundstücksbezeichnung anhand von Straße und Hausnummer oder Flurnummer und Flurstücksnummer.
Kontakt:
Straßenbeleuchtung
Sollte Ihnen eine defekte Straßenlaterne auffallen oder haben Sie sonstige Fragen zur Straßenbeleuchtung, wenden Sie sich bitte an die Gemeindewerke Brüggen GmbH.
Nutzen Sie gerne die Störungsmeldung für die Straßenbeleuchtung.
E-Ladesäulen
Für immer mehr Menschen sind Elektroautos auf Grund des Klimawandels eine Alternative zu Benzin- oder Dieselfahrzeugen. Die Gemeindewerke Brüggen GmbH ist als Energielieferant für neun Ladesäulen in Brüggen zuständig.
Informieren Sie sich gerne zum Thema E-Ladesäulen in der Burggemeinde Brüggen auf der Internetseite der Gemeindewerke Brüggen.