Bürgerschaftliches Engagement trägt zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Ob im Sportverein oder anderen Vereinen, in der Kinder- und Seniorenbetreuung, in der Jugendarbeit, im Asylbereich, in der Kultur oder im Umweltschutz: Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in den vielfältigen Einsatzfeldern ist auch in der Burggemeinde Brüggen zu vermerken. Deshalb wird freiwilliges Engagement und ehrenamtliche Unterstützung in Brüggen belohnt.
Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
Im Jahre 2012 hat die Burggemeinde Brüggen erstmals ehrenamtlich engagierte Personen für ihr gemeinnütziges Wirken mit der Ehrenamtskarte belohnt. Für die Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten gibt es bei der Burggemeinde selbst sowie bei verschiedenen Kooperationspartnern im Land NRW interessante Vergünstigungen.
Die Ehrenamtskarten werden befristet ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt zwei Jahre. Aus diesem Grund erneuert die Gemeindeverwaltung auf Antrag die befristeten Ehrenamtskarten und stellt neue Karten an engagierte ehrenamtlich tätige Personen aus.
Registrierte Vereine und Organisationen werden angeschrieben und gebeten, Berechtigte mitzuteilen, die bestimmte Kriterien erfüllen. So müssen sich Bewerbende mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ohne Bezahlung in Vereinen, Selbsthilfegruppen, karitativen und anderen Hilfsorganisationen für das Gemeinwohl engagieren. Dabei muss die freiwillige Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren ausgeübt werden.
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Die Jubiläums-Ehrenamtskarte
Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land die Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist eine besondere Ergänzung zur bestehenden Ehrenamtskarte NRW. Voraussetzung für den Erhalt ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, welche die ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr erbringen. Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Staatskanzlei des Landes NRW unter Jubiläums-Ehrenamtskarte.
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Kooperationspartnerschaft Ehrensache NRW
Um die Ehrenamtskarte noch attraktiver zu machen, möchte die Gemeinde weitere Gewerbetreibende für eine Kooperationspartnerschaft gewinnen. So wie die Gemeinde selbst können auch örtliche Unternehmen durch Vergünstigungen oder besondere Angebote ehrenamtliches Engagement würdigen und dazu beitragen, die Ehrenamtskarte noch wertiger zu machen. Derartige Vergünstigungen gelten dann für all diejenigen in Nordrhein-Westfalen, denen eine Ehrenamtskarte ausgestellt wurde. Mit der Unterstützung des Ehrenamtes bietet sich den Unternehmen die Möglichkeit, für sich zu werben.
Alle Gewerbetreibende, die Vergünstigungen anbieten, sind auf der Seite der Staatskanzlei des Landes NRW unter Ehrenamtskarte NRW zu finden. Außerdem zeigt ein Aufkleber im Eingangsbereich des Unternehmens den Einsatz für das Gemeinwohl.
Für eine Kooperationspartnerschaft für die Ehrenamtskarte NRW können Sie die Vereinbarung unten im Downloadbereich ausfüllen.
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Die App zur Ehrenamtskarte NRW
Die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW können sich über die Vergünstigungen, welche die Karte bietet, per APP informieren. Für Smartphone- sowie Tabletnutzende steht die APP „Ehrensache.NRW“ kostenlos im Google Play Store und Apple App Store zum Herunterladen bereit. Durch Lokalisierung des eigenen Standortes können Angebote und Vergünstigungen im gesamten Gemeindegebiet sowie in ganz NRW abgerufen werden.
Auch das Beantragen oder Verlängern der Ehrenamtskarte ist über die App möglich.
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Heimat-Preis der Burggemeinde Brüggen
Der Heimatpreis ist Teil des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW aufgelegten Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.“ Mit dem Heimatpreis rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Im Text des entsprechenden Erlasses des Landes NRW heißt es: „Die Gemeinden und Gemeindeverbände würdigen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat.“ Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in NRW deutlich sichtbar zu machen.
Den Heimatpreis vergeben Städte und Gemeinden eigenständig. Kreisangehörige Städte und Gemeinden können ein Preisgeld von 5.000 Euro ausloben. Die Förderung durch das Land erfolgt im Rahmen einer Vollfinanzierung für das Preisgeld.
Der Rat der Burggemeinde Brüggen lobt daher auf Vorschlag des Bürgermeisters einen Heimatpreis aus. Folgende Kriterien sollen für eine Antragstellung beachtet werden
- Besonderer Beitrag zur Erhaltung von Tradition, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes
- Besonderer Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität
- Besonderer Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in der Burggemeinde Brüggen
- Besonderer Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Burggemeinde Brüggen
- Besonderer Beitrag bzw. Aktionen im Jugendbereich zur Stärkung der Identifikation Jugendlicher mit ihrer Heimat
Der Preis kann an Einzelpersonen oder Gruppen sowie Vereine, in denen ehrenamtlich gearbeitet wird, vergeben werden, um somit deren Engagement für die Bewahrung und Stärkung der Heimat noch stärker anzuerkennen.
Bewerbungen bzw. Vorschläge für den zu verleihenden Heimatpreis können alle Bürgerinnen und Bürger der Burggemeinde Brüggen jährlich bis zu einem bestimmten Stichtag bei der Burggemeinde Brüggen einreichen. In der Bewerbung sollte die zu würdigende Tätigkeit insbesondere hinsichtlich ihres Bezugs zu den oben genannten Kriterien dargestellt werden. Die Projekte, Impulse, Kooperationen und Aktionen müssen über Willensbekundungen hinausgehen und (erste) Erfolge erkennbar nachweisen.
Über die Vergabe des Heimatpreises entscheidet eine Bewertungskommission.
Bisheriges Preisgeld für den Heimatpreis in gestaffelter Form:
- 2.500 Euro für den 1. Platz
- 1.500 Euro für den 2. Platz
- 1.000 Euro für den 3. Platz
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Die Freiwilligenzentrale JedermannHilfe e.V. in Brüggen
Die JedermannHilfe Brüggen ist ein eingetragener Verein, der unparteiisch und überkonfessionell tätig ist. Er versteht sich als Zentrale für die kostenfreie Vermittlung von freiwilliger ehrenamtlicher Tätigkeit in Brüggen.
Er koordiniert und vermittelt ehrenamtliche Helferinnen und Helfer an hilfesuchende Privatpersonen oder Einrichtungen und Institutionen wie Kindergärten, Altenheime, Behinderten-Einrichtungen oder Schulen. Des Weiteren übernimmt dieser die Fahrten des Bürgerautos Westkreis.
Den Menschen, die an einer ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, bieten Vorstandsmitglieder der JedermannHilfe nach dem Erstkontakt ein ausführliches Beratungsgespräch an. Dabei wird herausgearbeitet, welche Einsatzmöglichkeiten der Ehrenamtliche bevorzugt, ob er dafür geeignet erscheint und welche Einrichtungen eventuell infrage kommen.
Zur Absicherung der Ehrenamtlichen ist es erforderlich, eine Mitgliedschaft bei der JedermannHilfe einzugehen (Jahresbeitrag 12,00 Euro). Ein erweitertes Führungszeugnis ist vorzulegen.
Die JedermannHilfe unterstützt die Ehrenamtlichen, indem sie regelmäßig den Erfahrungsaustausch fördert und die Kommunikation sowohl mit ihnen als auch mit den verschiedenen Einrichtungen pflegt.
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Ehrenplakette der Burggemeinde Brüggen
Die Burggemeinde Brüggen verleiht Persönlichkeiten zur Anerkennung besonderer Verdienste die „Ehrenplakette der Burggemeinde Brüggen“. Damit würdigt die Burggemeinde herausragende Verdienste und Leistungen, insbesondere im sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen Bereich sowie zivilcouragiertes Handeln.
Nach den Richtlinien für die Verleihung der Ehrenplakette der Burggemeinde Brüggen sollen pro Jahr maximal drei Persönlichkeiten ausgezeichnet werden.
Vorschläge können Sie bis zum 01. Oktober eines jeden Jahres in schriftlicher Form an den Bürgermeister richten. Bitte schildern Sie die auszeichnungswürdigen Verdienste ausführlich.
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Flüchtlingshilfe
Im Mittelpunkt der Flüchtlingshilfe stehen die Begleitung von Geflüchteten und Neuzugewanderten sowie gemeinsame Aktivitäten und Treffpunkte. So werden Sprachanlässe und Räume zur Bewältigung von alltäglichen Herausforderungen geschaffen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten.