Die gemeindliche Ordnungsbehörde ist zuständig bei allen Ereignissen, welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden. Dies umfasst ein breites Aufgabenspektrum, wie beispielsweise
- Abfallentsorgung,
- Fundsachen,
- Meldung großer und gefährlicher Hunde,
- herrenlose Tiere,
- Einhaltung von Halte- und Parkverbote,
- Gewerbemeldungen,
- Lärmbelästigungen,
- Erteilung von Sondernutzungen an gemeindlichen Straßen,
- Brauchtumsfeuer- und Brauchtumsveranstaltungen sowie
- ein sauberes Erscheinungsbild der Burggemeinde.
Bei allen Ereignissen, welche die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung gefährden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet Sicherheit und Ordnung. Gegebenenfalls erfolgt von hier die Einschaltung weiterer Dienststellen.
Außerhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende steht Ihnen bei akuten Problemen, welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes über die Kreisleitstelle Viersen zur Verfügung.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wenden Sie sich an die örtliche Schiedsstelle.
Möchten Sie sich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren? Helfende Hände werden immer gesucht!
Notfallkontakte
Wenn Sie Ihre Geldbörse verloren haben, ein Medikament dringend benötigen oder auf eine andere Art und Weise Hilfe brauchen, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Kontakte auf einen Blick.
Notruf
- Krankenhaus Notruf
- Freiwillige Feuerwehr Notruf
- Polizei Notruf
- Notdienstpraxis Westkreis Viersen
- Städtisches Krankenhaus Nettetal GmbH
- Polizeiposten Brüggen
- Polizeiwache Nettetal
- Kriminalkommissariat Nettetal
- Bereitschaftsdienst Ordnungsamt Brüggen
- Bereitschaftsdienst Gemeindewerke Brüggen
- Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V.
- Erdgasversorgung Schwalmtal
- RWE Rhein-Ruhr AG
- Störungsnummer Telekom
Apotheken
Welche Apotheke im Umkreis von Brüggen wann Notdienst hat, können Sie dem Apothekennotdienstplan entnehmen.
Finanzen
- Zentraler Sperrnotruf für alle sperrbaren Medien, z.B. EC-Karte
- EC-Karten Notfallservice
- Eurocard/Mastercard
- VISA Deutschland
- American Express
- Diners Club
Tiere
Sonderordnungsbehörde Kreis Viersen
Bei bestimmten Angelegenheiten werden Sie an die Sonderordnungsbehörde, den Kreis Viersen, weitergeleitet, beispielsweise bei folgenden Anliegen:
- Ausländerwesen
- Bauaufsicht
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde
- Bodenschutz / Altlasten
- Lebensmittelüberwachung
- Gesundheitsschutz
- Umweltbelange
- Sondernutzung an Kreisstraßen
- Wassergefährdende Stoffe
- Auskiesungen
- Wasserwirtschaft
- Immissionsschutz
Freiwillige Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr der Burggemeinde Brüggen ist 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit. Aktuell bilden rund zehn Frauen und 95 Männer die aktive Einsatzabteilung.
In zwei Löschzügen sind die Kameradinnen und Kameraden ehrenamtlich tätig, dem Löschzug Bracht sowie dem Löschzug Brüggen mit den Löschgruppen Born und Lüttelbracht. Der Löschzug Bracht rückt im Durchschnitt zu 85 und der Löschzug Brüggen zu 110 Einsätzen im Jahr aus. Insgesamt werden so im Jahr ca. 3000 Einsatzstunden geleistet. Zusätzlich finden neben sonstigen Aktivitäten alle 14 Tage Übungsdienste statt, bei denen sich die Kameradinnen und Kameraden auf den Ernstfall vorbereiten und sich weiterbilden.
Die Freiwillige Feuerwehr Brüggen besitzt insgesamt 16 Fahrzeuge und verschiedene Anhänger. Diese werden zur Brandbekämpfung, zur technischen Hilfeleistung und zu Sonderaufgaben, wie z.B. die Einsatzleitung, Erkundungsfahrten und zur Waldbrandstreife eingesetzt. Die Fahrzeuge sind in den unten aufgeführten Standorten untergebracht.
Neben der aktiven Einheit gibt es in der Burggemeinde eine Jugendfeuerwehr mit bis zu 25 Jugendlichen, welcher man ab dem zehnten Lebensjahr beitreten kann. Die Jugendfeuerwehr trifft sich ebenfalls alle 14 Tage zu Übungsdiensten und anderen Freizeitaktivitäten.
Die Feuerwehrkameradinnen und Kameraden, welche das Renteneintrittsalter erreicht haben, bilden die Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr Brüggen.
Die Feuerwehr Brüggen sucht ständig Zuwachs und jeder ist hier gerne gesehen. Sie wohnen in der Gemeinde Brüggen und haben Interesse an der Feuerwehr? Dann melden Sie sich gerne bei einem der unten aufgezählten Ansprechpartner.
Die Freiwillige Feuerwehr Brüggen freut sich auf Sie!
Diesen Textabschnitt können Sie auch in Leichter Sprache unter der Überschrift Freiwillige Feuer-Wehr in Brüggen nachlesen.
Brandschutzerziehung
Die Brandschutzerziehung beginnt bereits im Kindergartenalter. Daher besuchen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Brüggen regelmäßig die Kindergärten in der Burggemeinde und machen schon die Kleinsten mit der Feuerwehr vertraut.
Neben dem Absetzen eines Notrufs, wird auch das richtige Verhalten in einer Gefahrensituation mit den Kindern geübt. Den Kindern werden außerdem Feuerwehrleute in kompletter Schutzausrüstung vorgestellt, um Ihnen die Angst davor zu nehmen.
Nähere Informationen zum Thema Brandschutzerziehung können Sie über die Pressestelle der Feuerwehr Brüggen erfahren. Termine sind ebenfalls hier zu vereinbaren.
Pressestelle Feuerwehr Brüggen:
Leiter der Feuerwehr | Stellvertretende Leiter der Feuerwehr |
---|---|
Marc Pollen |
Standort | Löschzug-/Löschgruppenführer | Stellvertreter |
---|---|---|
Brüggen | Bernhard Drießer | Stephan Moers |
Bracht | Ralf Götzmann | Stephan Leewen |
Born | Julian Blinne | Jens Maßen |
Lüttelbracht | Jason Görtz | Anton Martinek |
Jugendfeuerwehrwart Brüggen | Stellvertretender Jugendwart |
---|---|
Sebastian Kellen |
Feuerwehrgerätehäuser
- Feuerwehrgerätehaus Brüggen
- Feuerwehrgerätehaus Bracht
- Feuerwehrgerätehaus Born
- Feuerwehrgerätehaus Lüttelbracht
Kontakt:
Schiedsstellen
Schiedspersonen sind schlichtend tätig in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie in Strafsachen.
Die Vermittlung in Streitfällen und Konflikten durch das Schiedsamt hat im Gegensatz zur Anrufung eines Gerichtes wesentliche Vorteile für die Parteien.
- Sie vermeiden ein langwieriges und unsicheres Gerichtsverfahren.
- Sie sparen Zeit, Nerven und Kosten.
- Sie können Ihrem Kontrahenten auch später noch in die Augen sehen.
- Sie halten Dritte, die ggfs. als Zeugen gehört werden müssen, aus Ihrem Verfahren heraus und gefährden nicht deren Freundschaft
Wann wird eine Schiedsperson aktiv?
Bei Privatklagedelikten muss vor der Klageerhebung ein Schlichtungsversuch stattfinden:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses.
Ebenso wird die Schiedsfrau oder der Schiedsmann bei Zivilstreitigkeiten aktiv:
- bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, zum Beispiel wegen Überwuchs (Äste, Wurzeln), Hinüberfall (Laub), Grenzbaum oder Lärm
- Verletzung der persönlichen Ehre (nicht in Funk, Fernsehen, Presse begangen)