Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben (§ 5 GO-NRW).
Weitere rechtliche Grundlagen sind das Landesgleichstellungsgesetz und der Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt den Auftrag wahr, auf die Verwirklichung des in der Verfassung verankerten Gleichstellungsgebots hinzuwirken und die gleichberechtigte Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu fördern.
Dabei setzt sie sich insbesondere
- für die gleichberechtigte Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz;
- für ein geschlechtergerechtes Miteinander im gesellschaftlichen Leben, im Beruf, in Partnerschaft und in der Familie;
- für ein freies und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen ein.
Sie steht sowohl verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung als auch extern für alle Bürgerinnen und Bürger der Burggemeinde Brüggen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Innerhalb der Gemeindeverwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, um die Chancengleichheit bei Frauen und Männern zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu optimieren.