Am Montag, den 27. Januar 2025, wird in Deutschland der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus stattfinden. An diesem Tag sind alle Dienstgebäude von Bundesbehörden sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht von Bundesbehörden stehen, zur Trauerbeflaggung verpflichtet. Auch die Burggemeinde Brüggen wird ihre Flaggen gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf Halbmast setzen.
Der 27. Januar erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee im Jahr 1945. Das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz steht als Symbol für den Völkermord und das Leid der Millionen von Menschen, die unter dem Nazi-Regime verfolgt, entrechtet, gefoltert und ermordet wurden.
Der Gedenktag wurde durch eine Proklamation des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog am 3. Januar 1996 ins Leben gerufen und ist seitdem ein fester Bestandteil der bundesweiten Erinnerungskultur. Er gehört zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, an denen die Dienstgebäude ohne besondere Anordnung beflaggt werden müssen.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten, an diesem wichtigen Tag innezuhalten und der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken.
Besonders hervorzuheben ist, dass an diesem Tag keine Logo-Flaggen verwendet werden dürfen, um der Schwere des Gedenkens gerecht zu werden.
Weitere Informationen zur bundesweiten Trauerbeflaggung am 27.01.2025 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.