Aufgrund eines politischen Antrags wurde vor der Sommerpause in den zuständigen Gremien ausführlich über eine Änderung der Verkehrssituation und damit einhergehender Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf der Straße Burgwall und dem Burgweiherplatz beraten. Durch die teilweise sehr engen Verkehrsflächen kam es in den Bereichen immer wieder zu Verkehrsbehinderungen, Rückstau und vor allem gefährlichen Situation für Radfahrer und Fußgänger. Teilweise wurde durch ungünstig geparkte Fahrzeuge häufig eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge erschwert.
Nachdem nun auch die verkehrsrechtlichen Genehmigungen des Kreis Viersen vorliegen, ergeben sich ab sofort folgende Änderungen:
Der Burgweiherplatz befindet sich innerhalb einer Halteverbotszone in der das Parken ausschließlich mit Sonderparkausweis für schwerbehinderte Menschen erlaubt ist.
Auf dem Burgwall gilt im Bereich der Torschänke und Het Frietje bis zum Messerturm ebenfalls ein Park- bzw. Halteverbot.
Die Park- und Halteverbotsbereiche sind durch entsprechende Verkehrszeichen (283 und 286) gekennzeichnet.