Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, die sich mit Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch von zum Beispiel Vereinen und Stiftungen eingereicht werden. Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
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