Die Denkmalliste der Burggemeinde Brüggen beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler im Gemeindegebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. Sie unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.
Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Diese ist öffentlich und kann eingesehen werden.
Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Auf Antrag der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder des LVR - Amt für Denkmalpflege erfolgt die Eintragung, Änderung oder Löschung in die Denkmalliste durch die Untere Denkmalbehörde. Dafür stellt die Untere Denkmalbehörde jeweils das „Benehmen“ mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes her.
Einen Überblick über die Baudenkmäler mit Foto und einer kurzen Beschreibung finden Sie im Geoportal Niederrhein.
Eine Auskunft aus der Denkmalliste erhalten Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten.
Prozess
Formlos per Mail
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege erhalten Sie auf der Seite Bauen.