Im Folgenden werden Videos in Gebärdensprache zu rechtlichen Themen angeboten.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit:
Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Burggemeinde Brüggen und wurde zuletzt am 03.07.2023 aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Burggemeinde Brüggen, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Die Burggemeinde Brüggen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer.
Geltendes Gesetz
Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Burggemeinde Brüggen eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Website, um das Angebot barrierefrei zu gestalten? Die Burggemeinde Brüggen orientiert sich an folgenden Bestimmungen:
- die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW),
- das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG),
- die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0,
- das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und
- das Landesgleichstellungsgesetz (L-BGG NRW).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aktuell ist diese Website mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung nah dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen ( BITV NRW) weitestgehend vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Drittbewertung. Wann wurde die Einhaltung geprüft? Im Mai 2023
Nicht barrierefreie Inhalte
Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt zugänglich?
- Einzelne eingebundene Dokumente und eingebundene Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
- PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt.
- Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
- Die Überschriften-Struktur auf den Webseiten und ihren Unterkapiteln wird nach und nach überprüft und überarbeitet.
Zusätzliche Hinweise
Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.
Barrieren melden und Feedback
Wenn Sie Anregungen haben, können Sie uns diese gern mitteilen.
Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren
Es wurde nach Ihrem Feedback an die Burggemeinde Brüggen keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Oder hat die Burggemeinde Brüggen Ihnen nicht in der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet?
Dann können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren. Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie in der schriftlichen Erklärung zur Barrierefreiheit. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Datenschutz
Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zum Datenschutz:
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und Ihr Interesse an der Arbeit der Burggemeinde Brüggen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Internetseite ist uns ein wichtiges Anliegen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll gleichzeitig der Schutz personenbezogener Daten und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt werden. Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel Anzahl der Nutzer der Seite), fallen nicht darunter.
Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Personenbezogene Daten werden erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise, wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder ein Formular ausfüllen. Dies ist erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den bei der Kontaktanfrage freigegebenen Zweck verwenden. Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Entsprechende Angaben werden dabei auf besonders geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Der Zugriff darauf ist nur wenigen, für die technisch-administrative Betreuung der Server zuständigen befugten Personen möglich.
Wenn Sie Informationen zur Datensicherheit, Weitergabe von Daten oder zuständige Ansprechpersonen suchen, können Sie diese ebenfalls in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchlesen.
Die Burggemeinde Brüggen stellt alle Informationen und Bestandteile der Internetseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Ebenso wenig haftet die Burggemeinde Brüggen für etwaige Schäden, die beim Abrufen oder Herunterladen von Daten aus dieser Internetseite durch Computerviren verursacht werden.
Die Burggemeinde Brüggen behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Internetseite vorzunehmen. Der Inhalt und die Ausgestaltung sowie etwaige Änderungen jener Internetseiten, auf die auf der Internetseite der Burggemeinde Brüggen per Hyperlink verwiesen wird, unterliegen nicht der Kontrolle der Burggemeinde Brüggen. Die Burggemeinde Brüggen haftet daher nicht für den Inhalt einer fremden Internetseite.
Verwendung und Freigabe vom Logo und Wappen
Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video die Verwendung und Freigabe des Logos und Wappens der Burggemeinde Brüggen:
Genehmigung
Das Logo und/oder Wappen der Burggemeinde Brüggen dürfen erst nach Einholung der Zustimmung des Marken- und Rechteinhabers verwendet werden. Sämtliche Inhalte der Webseiten der Burggemeinde Brüggen (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Schriftzüge, Logos) sind urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch kopiert und nicht ohne Genehmigung verbreitet werden. Es ist verboten Änderungen am Logo vorzunehmen. Das Logo und Wappen der Burggemeinde Brüggen und ihrer Stadtteile sind urheberrechtlich geschützt. In jedem Fall bedarf die Verwendung von Logo und/oder Wappen einer schriftlichen Genehmigung. Bitte richten Sie alle Anfragen in diesem Zusammenhang an folgende E-Mail-Adresse info@brueggen.de. Eine Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen verweigert oder zurückgezogen werden.
Verwendungshinweise
Primär ist das Logo/Wappen in der farbigen Variante zu verwenden. Bei Platzierung auf einem farbigen Hintergrund oder aus technischen Gründen stehen einfarbige Varianten des Logos/Wappens zur Verfügung. Die Zustimmung zur Verwendung bezieht sich jeweils auf den angefragten Verwendungszweck.