Mobil sein mit dem Bürgerauto der drei Westkreiskommunen Brüggen - Niederkrüchten - Schwalmtal
Seit 2021 fährt im Westkreis das Bürgerauto, um Menschen von daheim abzuholen und zu einem bestimmten Ort innerhalb des Westkreises zu fahren.
Möglich machen es ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer sowie Fördermittel des Landes NRW.
Mit einem Anruf unter +49 (0)2163 5701-233 kann das Fahrzeug montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr bestellt werden. Der Fahrtwunsch sollte mindestens einen Werktag zuvor angemeldet werden. Je früher die Fahrt angemeldet wird, umso wahrscheinlicher ist es, wunschgemäß befördert zu werden. Sie werden zur gewünschten Uhrzeit an der vereinbarten Adresse abgeholt.
Es werden Fahrerinnen und Fahrer gesucht!
Damit sich die Fahrerinnen und Fahrer regelmäßig abwechseln können, werden fortlaufend ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer gesucht. Interessierte können sich bitte direkt an die JedermannHilfe Brüggen e.V. melden.
Wo fährt das Bürgerauto?
Das Bürgerauto fährt alle Fahrgäste, deren Start und/oder Ziel in den Gemeindegebieten von Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal liegt.
Wer kann mit dem Bürgerauto fahren?
Zielgruppe des Bürgerautos sind Menschen, deren gesundheitlicher Zustand einen individuellen Transport inkl. der Mitnahme sperriger Geh- und Bewegungshilfen notwendig macht.
Bitte beachten Sie: alle Fahrgäste müssen selbständig in das Fahrzeug ein- und aussteigen können. Liegt diese körperliche Voraussetzung nicht vor, kann das Bürgerauto nicht in Anspruch genommen werden.
Was kostet die Fahrt mit dem Bürgerauto?
Da das Projekt durch Fördermittel und Sponsorengelder finanziert wird, fällt für die Fahrgäste lediglich ein Betriebskostenzuschuss an:
- Einfache Fahrt innerhalb einer der Gemeinden: 1,00 Euro/Person/Fahrt
- Hin- und Rückfahrt innerhalb einer der Gemeinden: 2,00 Euro/Person/Fahrt
- Einfache Fahrt zwischen den Gemeinden: 2,00 Euro/Person/Fahrt
- Hin- und Rückfahrt zwischen den Gemeinden: 4,00 Euro/Person/Fahrt
Der fällige Betrag wird im Rahmen der Fahrt direkt kassiert.