Im Rahmen des Wahlkampfes für die Bundestagswahl am 23.02.2025 haben diverse Parteien im Gemeindegebiet Wahlplakate aufgestellt und an Straßenlaternen angebracht. Die Wahlplakate gehören den Parteien, die sie aufgehangen haben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine strafbare Sachbeschädigung handelt, wenn Wahlplakate beschädigt werden. Auch in Wahlkampfzeiten ist ein respektvolles Auftreten unerlässlich.