Bei der Gemeindeverwaltung liegt wieder eine aktuelle Planung öffentlich aus.
Die Burggemeinde Brüggen erstellt derzeit den Lärmaktionsplan der 4. Stufe. Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG auf die erheblichen, zum Teil gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen vor allem in Ballungsräumen reagiert. Ziel dieser Richtlinie, die mit den §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde, ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Belastung wurde durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten erfasst, die als Basis für die Erstellung der Lärmaktionspläne dienen, deren Aussagen und Umsetzung zu einer Verminderung des Lärms beitragen sollen.
Von der ersten Stufe war die Gemeinde Brüggen nicht betroffen. In der Stufe 2, in welcher Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. KFZ pro Jahr betrachtet wurden, war die Burggemeinde hingegen in Teilabschnitte der Hauptverkehrsstraße B 221 und L373 betroffen und verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Da sich methodisch und inhaltlich keine Unterschiede zwischen der Stufe 2 und 3 ergaben, wurde der Lärmaktionsplanes aus der Stufe 2 in der Stufe 3 lediglich überprüft und fortgeschrieben. Nun wurde die Lärmaktionsplanung in der Stufe 4 fortgeführt. Gegenüber der Stufe 2 und 3 haben sich dabei nahezu alle Richtlinien und Berechnungsverordnungen zum Lärmschutz auf EU- wie auch auf nationaler Ebene verändert. Eine Fortschreibung des alten Planes ist daher nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde basierend auf den neuen Richtlinien und Berechnungsverordnungen der Entwurf eines neuen Lärmaktionsplanes erarbeitet.
Im Gemeindegebiet sind die Straßenabschnitte der B 221 zwischen Brüggener Straße und dem südlichen Ortseingang von Genholt sowie zwischen Boisheimer Straße und südlicher Gemeindegrenze von einer Lärmbelastung betroffen.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan, 4. Stufe wird in der Zeit vom 26.04. bis einschließlich 31.05.2024 auf der Webseite der Burggemeinde Brüggen (Link: https://www.brueggen.de/bauen-umwelt/bauen-wohnen/bauplanungsrecht/aktuelle-planungen) veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen beim Sachgebiet 2.1 Planen / Bauen / Umwelt der Burggemeinde Brüggen, Rathaus Brüggen, Zimmer 305/306 (Eingang C), Klosterstraße 38, 41379 Brüggen, während den Öffnungszeiten dienstags (08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr) und freitags (08:00 Uhr bis 12:30 Uhr) eingesehen werden. Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten können nach Terminvereinbarungen ebenfalls vorgenommen werden.
Während der Beteiligungsgsfrist können Stellungnahmen zu den Planungen elektronisch über das Beteiligungsprotal der Burggemeinde Brüggen sowie an die E-Mail-Adresse: planungsamt@brueggen.de übermittelt oder bei der Burggemeinde abgegeben werden. Mit Ablauf des 31.05.2024 ist die Beteiligung nach § 47 d Abs. 3 des BImSchG für den Lärmaktionsplan, 4. Stufe abgeschlossen. Über alle Äußerungen entscheidet anschließend der Gemeinderat.
Weitere Auskünfte erteilt das Planungsamt der Gemeindeverwaltung auch telefonisch. Hierzu und für eventuelle Fragen zu dem ausgelegten Entwurf oder Terminvereinbarungen stehen Ihnen Frau Frieß und Frau Heusack (Rathaus Brüggen, Zimmer 305/306 (Eingang C), Klosterstraße 38, 41379 Brüggen, Tel. 02163 5701-160, -204) zur Verfügung.