Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Anliegerpflichten - Straßenreinigung und Heckenrückschnitt

Veröffentlicht am: 23.05.2024

Die Burggemeinde Brüggen weist auf die den Anliegerinnen und Anliegern übertragene Reinigungspflicht an den angrenzenden Gehwegen sowie den Fahrbahnen, in denen eine Kehrmaschine die Reinigung nicht übernimmt, hin. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Burggemeinde Brüggen sind die vorgenannten Flächen von der angrenzenden Grundstückseigentümerin bzw. vom angrenzenden Grundstückeigentümer von Unkraut und sonstigen Verunreinigungen, unabhängig vom Verursacher, zu reinigen.

Ebenso ist jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückeigentümer verpflichtet, Hecken und Sträucher, welche über die Baufluchtlinie (Grundstücksgrenze) hinauswachsen, zurück zu schneiden.

Rückschnitte von Hecken und Sträuchern im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze) sind vom Verbot über Schnittmaßnahmen, im Rahmen der Nist- und Brutzeit von Vögeln (01.03. bis 30.09.) gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz, ausgenommen. 

Das Ordnungsamt der Burggemeinde Brüggen kontrolliert verstärkt die Einhaltung der Pflicht zur Reinigung und zum Rückschnitt und fordert die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei Nichteinhaltung auf.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe an einem sauberen Ortsbild.