Neues Jahr, neue Regeln. Auch 2024 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Martin Brandis, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, erklärt, was für Privathaushalte wichtig wird und fasst wichtige Neuerungen zusammen.
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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt in Kraft
Ab 01.01.2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Reine Öl- und Gasheizung sind dort dann ausgeschlossen.
Wer außerhalb von Neubaugebieten baut oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen wirkt: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30.06.2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30.07.2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung bereits beschlossen, beginnt die Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, früher.
Welche Möglichkeiten, mit erneuerbarer Energie zu heizen, sind ausdrücklich im Gesetz benannt?
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpe und Biomasseheizung;
- Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird.
- Gas- oder Ölheizungen, die mit mindestens 65% Biomethan oder Bioöl betrieben werden
- Hybridheizung. Das ist eine Wärmepumpe oder solarthermische Anlage, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert wird.
- Wasserstoffheizung. Im Prinzip ist das eine Gasheizung. Aktuell sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können, nicht im Angebot.
Achtung: Im Rahmen eines Heizungstausches eine reine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist 2024 noch zulässig. Wer das tut, muss spätestens ab 2029 dennoch einen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät inzwischen von der Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab. Es bestehen heute erhebliche Zweifel daran, dass Wasserstoff, Biomethan oder Bio-Öl zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden.
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CO2-Emissionen werden teurer
Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.
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Mehr Zuschüsse für Sanierung
Höhere Förderungen sollen Haushalte beantragen können, die sich ab 2024 für den Austausch ihrer Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderung von
30 Prozent soll es einen „Speedbonus“ von 20 Prozent für diejenigen geben, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen können einen speziellen Einkommensbonus beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten des Vorhabens bezuschusst werden. Für darüberhinausgehende Kosten kann ein verbilligtes Darlehen bewilligt werden, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Gefördert werden ausschließlich erneuerbare Energien wie z. B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme.
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Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten geplant
Für so genannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln. Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind. Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.
Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer haben dann gegenüber Hauseigentümerinnen und -eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf bauliche Veränderungen.
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Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen
Ab Februar wird die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.
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Höhere Mehrwertsteuer für Erdgas
Ab März wird das Erdgas voraussichtlich wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf erneute
19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.
Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Über uns:
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucherinnen und Verbraucher mit derzeit fast 1.000 Energieberaterinnen und -beratern an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2022 wurden mehr als 280.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch diese Beratungen bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen ermöglichen eine Einsparung, die dem Jahresenergieverbrauch aller Privathaushalte Frankfurts (am Main) entspricht.