Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
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Ausschreibung einer Schiedsamtsstelle für den Bezirk Bracht

Veröffentlicht am: 12.06.2023

UPDATE: Die Burggemeinde Brüggen weist nochmals auf die ausgeschriebene Stelle für das Schiedsamt für den Bezirk Bracht hin, und bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger sich bis zum 30.06.2023 unter der unten aufgeführten Anschrift zu bewerben.


In der Burggemeinde Brüggen ist das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirk Bracht neu zu besetzen.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner spielen in unserem Rechtssystem eine wichtige Rolle. Zu ihren Aufgaben gehört die Schlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, als auch in Strafsachen. Dabei sind Schiedsleute ehrenamtlich tätig.

Welche Voraussetzungen muss eine Schiedsperson erfüllen?

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, d.h. sie darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte sie das 30. Lebensjahr vollendet haben und wenn möglich nicht älter als 70 Jahre alt sein. Die Schiedsperson muss zudem in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnen.

Welche Kenntnisse und Ausbildung benötigt eine Schiedsperson für dieses Ehrenamt?

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, psychische Belastbarkeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, regelmäßig an mehrtägigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Für die Bearbeitung von Streitfällen sollten die Schiedsperson in zeitlicher Hinsicht im Schnitt ca. 10 Stunden im Monat einplanen. PC-Kenntnisse, insbesondere Kenntnisse der Textverarbeitung sind unverzichtbar. Ein eigener Internetanschluss wäre vorteilhaft.

Die Schiedsperson wird vom Rat der Burggemeinde Brüggen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die neu gewählte Schiedsperson muss an einem zweitägigen Einführungslehrgang teilnehmen. Die Kosten für den Einführungslehrgang, sowie weiterer Fortbildungslehrgänge werden von der Burggemeinde Brüggen getragen.

Die Wahl der Schiedsperson soll in der Ratssitzung am 29.08.2023 erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die an der Ausübung des Schiedsamtes interessiert sind, können sich bis zum 30.06.2023 schriftlich bewerben bei:

Burggemeinde Brüggen
- Sachgebiet Ordnung –
Klosterstraße 38
41379 Brüggen

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