Der Rat der Burggemeinde Brüggen hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 einstimmig die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 beschlossen.
Die Burggemeinde Brüggen hat durch Presseartikel, sowie durch Aufrufe über die Homepage und auf Facebook interessierte Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich für das Amt als Schöffin bzw. Schöffe am Amts- oder Landgericht zu bewerben. Insgesamt haben sich 19 Bürgerinnen und Bürger der Burggemeinde Brüggen, welche der beigefügten und beschlossenen Vorschlagsliste zu entnehmen sind, um das Ehrenamt beworben. Die durch den Rat beschlossene Vorschlagliste wird nach einer öffentlichen Auslegung an das Amtsgericht weitergegeben. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Ersatzschöffen fürs Amts- und Landgericht aus der beschlossenen Vorschlagsliste. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen nehmen für die Amtszeit 2024 bis 2028 als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen am Amtsgericht (Viersen) und Landgericht (Krefeld) teil. Sie sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt.
Die Burggemeinde Brüggen bedankt sich bereits jetzt für alle eingegangen Bewerbungen und dem damit verbundenen Interesse sich an der Rechtsprechung im Rahmen des ehrenamtlichen Schöffenamtes zu beteiligen.
Die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 befindet sich unten im Downloadbereich.