Das Wahlamt der Burggemeinde Brüggen gibt folgende Hinweise zur Briefwahl im Rahmen der Bundestagswahl am 23.02.2025:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr möglich.
Am Samstag, den 22.02.2025, besteht bis 12:00 Uhr die Möglichkeit, Wahlscheine für ungültig zu erklären und neue Briefwahlunterlagen auszustellen. Dazu muss die bzw. der Wahlberechtigte eidesstattlich versichern, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen sind. Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen bislang nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung.
In besonderen Fällen ist die Ausstellung von Wahlscheinen auch am Tag der Wahl (23.02.2025) möglich. Die Ausstellung eines Wahlscheins kann bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung bis 15:00 Uhr am Wahltag erfolgen (unselbstständiger Wahlschein).
Fragen zur Bundestagswahl beantwortet das Wahlamt telefonisch unter der Nummer +49 (0)2163 5701-666 oder per E-Mail an wahlen@brueggen.de.