Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
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Digitale Passbilder: Neue Regelung ab dem 1. Mai 2025

Veröffentlicht am: 09.04.2025

Ab dem 1. Mai 2025 müssen Fotos in hoheitlichen Dokumenten wie Reisepässen oder Personalausweisen neuen Anforderungen entsprechen. Passbilder auf Papier sind dann nicht mehr zulässig und eigene Portraitfotos können nicht mehr mitgebracht werden. Stattdessen müssen die Fotos elektronisch und sicher an den zuständigen Bürgerservice übermittelt werden.

Fotografinnen und Fotografen sowie Fotostudios können die Bilder über eine spezielle Cloud-Lösung direkt an den Bürgerservice senden. Alternativ kann das Foto auch direkt bei der Antragstellung im Rathaus aufgenommen werden. Bei beiden Möglichkeiten werden die Lichtbilder elektronisch erfasst und ohne Medienbruch in den Antragsprozess übernommen.

Die Anforderungen an die Gestaltung der biometrischen Passbilder bleiben unverändert. Alle Lichtbilder müssen weiterhin den festgelegten biometrischen Standards entsprechen.

Bürgerinnen und Bürger können sich über die aktuellen Änderungen bezüglich des elektronischen Lichtbildes beim Bürgerservice der Burggemeinde Brüggen informieren.

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