In der Bundesrepublik Deutschland findet die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher oder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte „Auslandsdeutsche“)
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wahlbenachrichtigung per Post
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden in der Zeit vom 24.01. bis spätestens 02.02.2025 versandt.
Der Briefumschlag ist als amtliche Wahlpost kenntlich gemacht. Falls Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber vermuten wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich im eigenen Interesse sofort beim Wahlamt (+49 (0)2163 5701-666) melden.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein besonderes Augenmerk auf ihre Wahlbenachrichtigung zu werfen. Diese beinhaltet die genauen Angaben zum Wahlraum, wo das Stimmrecht persönlich an der Wahlurne ausgeübt werden kann.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die 17 allgemeinen Wahlbezirke der Burggemeinde Brüggen werden in der Zeit vom 03.02. bis zum 07.02.2025 (12:30 Uhr) im Rathaus Brüggen -Wahlamt-, Klosterstraße 38, 41379 Brüggen, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer bzw. seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten prüfen.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 03.02. bis 07.02.2025, spätestens am 07.02.2025 bis 12:30 Uhr, beim Bürgermeister der Burggemeinde Brüggen, Klosterstraße 38, 41379 Brüggen Einspruch einlegen.
Ausübung des Wahlrechts bei Wohnsitzveränderungen
Sie sind nach Brüggen gezogen oder innerhalb der Burggemeinde Brüggen umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?
Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12.01.2025 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie - sofern Ihre Abmeldung (Kontrollmitteilung) nach diesem Datum erfolgte - im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wollen Sie dagegen schon in Brüggen wählen, müssen Sie spätestens bis zum 02.02.2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.
- Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.
- Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
- Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/-stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 02.02.2025 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
Briefwahl und Briefwahlfristen
Im Rathaus Brüggen ist im kleinen Sitzungssaal ab Anfang Februar 2025, nach Erhalt der Stimmzettel, ein zentrales Briefwahlzentrum eingerichtet. Das Briefwahlzentrum ist zu den üblichen Servicezeiten sowie nach individueller Terminvereinbarung bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr geöffnet.
Die Briefwahlunterlagen können anhand der Wahlbenachrichtigung mittels QR-Code, per schriftlichem Antrag, per Mail (wahlen@brueggen.de) oder über das Webformular auf der Internetseite beim Wahlamt beantragt werden.
Wer seine Stimme vorab per Briefwahl abgibt, sollte dafür sorgen, dass sein Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt im Rathaus Brüggen eingeht. Die Antragsfrist für Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung, die nachgewiesen werden muss, kann am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss sich durch eine Vollmacht legitimieren.
Repräsentative Wahlbezirke
Eine Besonderheit gilt in den Wahlbezirken 1080, 1110 und 1140. Diese wurden als sogenannte Repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt, um das Wahlverhalten, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen für statistische Zwecke näher zu analysieren. Dies geschieht mit Hilfe eines amtlichen Stimmzettels, der im oberen Bereich zusätzliche Unterscheidungsaufdrucke (Mann, Frau, Divers und eine Geburtsjahresgruppe) enthält.
Wählerbefragungen beim Wahlbezirk 1100
Die Forschungsgruppe Wahlen, die für das ZDF Hochrechnungen und Analysen des Wahlergebnisses durchführen, nehmen vor Ort zur Bundestagswahl freiwillige Wählerbefragungen bei Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks 1100 (Bernhard-Röttgen-Waldweg, Birkenweg (nur 11, 13 und 17, 19, 21, 23), Brachter Straße, Eichenweg (nur 1, 3, 5, 7), Genholter Straße, Heidweg, St.-Barbara-Straße, Tegeler Weg) vor.
Hinweis zu den Wahlräumen
Bei den Wahlräumen haben sich keine Änderungen zur Europawahl 2024 ergeben. Die Urnen-Wahlräume in der Burggemeinde Brüggen befinden sich alle im Erdgeschoss und sind über barrierefreie Eingänge und meist über geräumige Flure zu erreichen. Für die Wahlräume 1130, 1140, 1150, 1160 und 1170 in der Kath. Grundschule Bracht ist für Menschen mit körperlichen Einschränkungen der Eingang über die Gartenstraße der kürzeste Weg ins Wahllokal.
Kurz vor der Wahl wird auf der Internetseite ein „Wahlraumfinder“ bei der Suche nach dem eigenen Wahlraum behilflich sein.
Kontaktdaten des Wahlamtes
Burggemeinde Brüggen
Wahlamt
Klosterstraße 38
41379 Brüggen
Fragen rund um Wahlen beantwortet Ihnen gerne das Team Wahlen unter der Telefonnummer +49 (0)2163 5701-666 oder per E-Mail an wahlen@brueggen.de.