Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) herausragende Projekte europäischen Engagements, die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näherbringen. Ab sofort ist die Möglichkeit gegeben, mit kleineren aber auch größeren Projekten an der Landesinitiative teilzunehmen und sich um eine Unterstützung von bis zu 25.000 Euro zu bewerben.
Bewerben können sich beispielsweise:
- rechtsfähige Vereine (e. V.), z. B. Partnerschaftsvereine, Ländergesellschaften und Fördervereine kommunaler oder vergleichbarer staatlicher Einrichtungen,
- Kultur- und Sporteinrichtungen,
- Migrantenselbstorganisationen,
- Städte, Kreise und Gemeinden,
- Schulen und Hochschulen sowie
- außerschulische Bildungsstätten.
Anträge auf Europa-Schecks können für Aktivitäten gestellt werden, die den Europagedanken in NRW verankern und mindestens zwei der folgenden Kriterien berücksichtigen, die ihre Wirkung in NRW entfalten müssen:
- Frieden, Freiheit, Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und grenzüberschreitende Verständigung in Europa fördern,
- den Europagedanken und seine Werte öffentlichkeitswirksam vermitteln,
- zur Akzeptanz der Vielfalt in Europa beitragen,
- Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa stärken,
- Städtepartnerschaften mit Ländern des Europarates pflegen oder neu aufbauen,
- wechselseitige grenzüberschreitende Begegnungen in bzw. mit den Ländern des Europarates organisieren,
- mit neuen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Ländern des Europarates zusammenarbeiten,
- einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur (klimaneutralen) Transformation in den Ländern des Europarates leisten,
- eine große Reichweite erzielen und vielen Menschen den Mehrwert von Europa aufzeigen.
Der erste Stichtag für die Antragstellung zur Landesinitiative Europa-Schecks ist der 15.11.2023. Mit Beginn des Kalenderjahres 2024 sind Anträge auf Europa-Schecks laufend zu sechs Stichtagen im Jahr möglich. Stichtag ist dann jeweils der erste eines ungeraden Monats. Das Vorhaben muss innerhalb eines Jahres ab Antragstellung umgesetzt werden. Die Antragstellung auf einen Europa-Scheck muss mindestens drei Monate vor dem geplanten Start des Vorhabens erfolgen. (Das gilt nicht bei Anträgen zum Stichtag 15.11.2023 für Projekte, die nach Zusage noch in 2023 durchgeführt werden).
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen.