Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

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Mängelmelder der Burggemeinde Brüggen: Namensangabe verpflichtend

Veröffentlicht am: 28.08.2024

Nach rund einem Monat, seitdem der Mängelmelder im Einsatz ist, wurden bereits einige Meldungen abgegeben. Wie so oft, müssen manche Anpassungen nach der Einführung erfolgen, ganz im Sinne von „Learning by Doing“. 

In diesem Zusammenhang sind über den Mängelmelder Meldungen ohne Namensangabe und auch im Namen anderer Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Insbesondere letzteres Verhalten ist inakzeptable und auch strafbar. Aus diesem Grund behält sich die Gemeindeverwaltung vor, Meldungen ohne richtige Namensangaben oder im Namen anderer Personen zu löschen. Deshalb erfolgt an dieser Stelle die Bitte, dass die Meldungen über den Mängelmelder immer mit Namensangaben eingereicht werden müssen, da Ihre Meldung sonst nicht berücksichtigt wird.

Trotzdem wünscht sich die Verwaltung eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über dieses Angebot. Also nutzen Sie gerne den Mängelmelder, um die Verwaltung auf den Handlungsbedarf im Gemeindegebiet aufmerksam zu machen.