Auf Grund der bevorstehenden Grundsteuerreform ist zurzeit die Erfassung von Eigentumswechseln technisch und auch zum 01.01.2025 leider nicht möglich. An der technischen Umsetzung wird mit Hochdruck gearbeitet, sie wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Allerdings besteht die Möglichkeit der privatrechtlichen Abrechnung der anteiligen Grundbesitzabgaben zwischen dem oder der vorherigen und neuen Eigentümer oder Eigentümerin.
Wir bitten um Verständnis.