Die Burggemeinde Brüggen informiert darüber, dass der Anmeldeschluss für die Brauchtumsfeuer zu Ostern am 14.04.2025 um 12:00 Uhr ist. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nicht angemeldete Brauchtumsfeuer bei Feststellung als Ordnungswidrigkeit geahndet und ein daraus resultierender Feuerwehreinsatz dem Verursacher kostenpflichtig in Rechnung gestellt werden kann.
Brauchtumsfeuer können bei der Burggemeinde Brüggen nur noch persönlich oder schriftlich unter Angabe des Abbrennortes, der Art des zu verbrennenden Materials, des Verantwortlichen mit Telefonnummer sowie des Anlasses des Brauchtumsfeuers (Veranstalter) angemeldet werden.
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der vom Deutschen Wetterdienst gemeldeten hohen Waldbrandgefahr bitten die Burggemeinde Brüggen und die Freiwillige Feuerwehr Brüggen um besondere Aufmerksamkeit bei der Durchführung der angemeldeten Brauchtumsfeuer. Bei angrenzenden Hecken, Wäldern, Wiesen etc. reicht bei der derzeitigen Trockenheit ein kleiner Funke aus, um ein unkontrollierbares Feuer zu entfachen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Feuers und das zu verbrennende Material. Funkenflug sollte vermieden werden. Grundsätzlich sind nur Brauchtumsfeuer erlaubt, wenn die Größe des Feuers unter 1 cbm Volumen liegt. Ausreichende Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe des Abbrennortes bereitzuhalten.
Brauchtumsfeuer wie Oster- oder Maifeuer dienen nicht der Abfallverbrennung, sondern der Brauchtumspflege.
Mit Ihrer Hilfe tragen Sie dazu bei, dass auch die Einsatzkräfte die Feiertage genießen können. Selbstverständlich stehen die Einsatzkräfte den Bürgerinnen und Bürger im Notfall jederzeit zur Verfügung.
Für die ebenfalls in Kürze stattfindenden Maifeuer gelten selbstverständlich die gleichen Regeln. Der Anmeldeschluss ist der 24.04.2025.