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Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Regelungen bei Wechsel von Abfallbehältern

Veröffentlicht am: 10.12.2024

Aus gegebenem Anlass weist die Burggemeinde Brüggen nachfolgend auf die Regularien bei einem gewünschten Abfallbehälterwechsel bzw. Neuaufstellung hin. 
Die im Abfallkalender 2025 angegebenen 60 Liter Restabfallbehälter in der vierwöchentlichen Leerung sind gemäß der Abfallentsorgungssatzung der Burggemeinde Brüggen lediglich für Einpersonenhaushalte zulässig. Maßgeblich sind dabei die im Haushalt melderechtlich aufgeführten Personen (sowohl Neben- als auch Hauptwohnsitz). 

Behälteranmeldungen, -abmeldungen, oder auch -ummeldungen können ausschließlich über die Hauseigentümerin oder den Hauseigentümer oder einer bevollmächtigten Hausverwaltung  beantragt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unseren Online-Service: 
https://formulare.krzn.de/administrationCenter/Form-Solutions/05166004-0001/consent?redirectId=54ee11c4-72f0-4682-892e5b431324cb8d&releaseCacheId=75c7ae13-94e5-4920-afe8-f07a068e5494

Für das neue Kalenderjahr finden Sie beigefügt den Abfallkalender 2025 in digitaler Version. Die einzelnen Abfuhrtage sind zudem über die Apps "MüllAlarm" oder auch über die "Abfall-App Kreis Viersen" einsehbar. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.