Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

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Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut

Veröffentlicht am: 26.04.2023

Die Landesregierung stellt mit dem umfangreichem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ den Kommunen für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Bekämpfung der Armut zur Verfügung. Die Burggemeinde Brüggen erhält davon 46.935,00 €.

Mit diesem Programm können Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben im Jahr 2023 unterstützt werden, z. B. bei Strom- und Heizkosten, Kosten für Müllentsorgung, Miet- und Mietnebenkosten, Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien und zur Aufrechterhaltung des Betriebes sowie bei weiteren Kosten, um vor den Herausforderungen zu schützen, die zu Einschränkungen oder Schließungen führen.

Auch Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen dürfen angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten aus zusätzlichen, krisenbedingten Aufgaben erwachsen sind. Nicht förderfähig sind reine Personalkosten. Die Kosten sind nur förderfähig, wenn sie nicht von Dritten finanziert werden.

Bei der sozialen Infrastruktur kann es sich z.B. handeln um:

  • Sozial- und Schuldnerberatung
  • Tafeln
  • Kleiderkammern
  • Sozialkaufhäuser
  • Lebensmittelverteiler
  • Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen
  • Erwerbslosenzentren
  • Seniorentreffs
  • Nachbarschaftsnetzwerke, etc.

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können ab sofort bis zum 26.05.2023  eine verbindliche Bedarfsmeldung (siehe unten im Downloadbereich) beim Bereich Bildung & Soziales - gerne über die E-Mailadresse staerkungspakt@brueggen.de - einreichen. Der Ausschuss für Soziales, Teilhabe und Generationen entscheidet zeitnah über die Verteilung der Gelder.

Die Mittelbewilligung erfolgt schriftlich.

Nach Erhalt von Fördermitteln aus dem „Stärkungspakt NRW“, ist bis zum 31.01.2024 der Vordruck  Verwendungsnachweis (ebenfalls unten im Downloadbereich)  bei der Burggemeinde einzureichen.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw oder unter www.brueggen.deBei weiteren Fragen oder Informationen steht Ihnen das Sachgebiet 1.2 gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Burggemeinde Brüggen
SG 1.2 -Bildung  Soziales-
Marktstraße 36
41379 Brüggen
staerkungspakt@brueggen.de