Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements in Brüggen - Ehrenamtskarte NRW

Veröffentlicht am: 18.04.2024

Als Dank und Anerkennung für den ehrenamtlichen Einsatz, der ein breites Hilfs-und Freizeitangebot der unterschiedlichen Institutionen und Vereine ermöglicht, stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag Ehrenamtskarten für eine zeitliche Periode von zwei Jahren aus.

Die aktuellen Ehrenamtskarten verlieren mit Ablauf des 31.07.2024 ihre Gültigkeit.

Um weiterhin und lückenlos von den zahlreichen Vorteilen zu profitieren, sollte eine Beantragung bis zum 01.06.2024 digital via App unter

www.engagiert-in-nrw.de/app-zur-ehrenamtskarte-nrw

oder alternativ in Papierform durch das Herunterladen der Antragsformulare unter 

https://www.engagiert-in-nrw.de/kommunen-mit-ehrenamtskarte#b  

erfolgen.

Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte ist ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stun­den pro Woche in Brüggen. Die ehrenamtliche Tätigkeit kann sowohl auf unterschiedliche Träger als auch verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Als Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit werden zwei Jahre vorausgesetzt. Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium. Die Ehrenamtskarte kann nach Ablauf von zwei Jahren neu beantragt oder digital verlängert werden. Ein ehrenamtlicher Einsatz, der außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung ist die glaubhafte Versicherung, dass die nötigen Kriterien eingehalten werden.

Weitere Informationen zur Vergabe erhalten Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-ehrenamtskarte

Informationen zur Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW

Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW bietet das Land eine unbegrenzt gültige Jubi­läums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement an. Die Voraussetzung für die Vergabe der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Das Engagement ist hierbei nicht auf eine einzelne Organisation beschränkt. Unterbre­chungen im Verlauf der ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden berücksichtigt. Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.engagiert-in-nrw.de/was-ist-die-jubilaeums-ehrenamtskarte.

Aufruf an Gewerbetreibende

Zeitgleich mit der Beantragung der Ehrenamtskarte werden auch alle Gewerbetreibende dazu aufgerufen, das Ehrenamt durch eine Kooperationspartnerschaft mit der Gemeinde in Form von Vergünstigungen zu unterstützen.

Jede noch so kleine Vergünstigung ist ein wichtiger Beitrag zur Würdigung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements sowohl in unserer Gemeinde als auch in ganz Nordrhein-Westfalen. 

Das Formular zur Vereinbarung für die Kooperationspartnerschaft wird unter https://www.brueggen.de/leben-brueggen/ehrenamt-engagement bereitgestellt.

Für Fragen zur Ehrenamtskarte stehen Ihnen die unten angeführten Kontaktpersonen zur Verfügung.

Kontakt