Als Auszubildende oder Auszubildender (Schülerin oder Schüler, Studentin oder Student) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Prozess
Neuerdings ist auch online eine Antragsstellung auf der Internetseite BAföG-digital möglich.
Ansonsten müssen Antragsformulare zur Kreisverwaltung Viersen geschickt werden.
Informationen und Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung finden Sie unter der Dienstleistung Ausbildungsförderung (BAföG).
Weiterführende Informationen
Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare mit den dazugehörigen Merkl, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de.
Kontakt
- BAföG Service Hotline 0800 - 2236341