Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Bescheinigung in Steuersachen

Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung) bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Burggemeinde Brüggen, wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern bestehen.

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird
  • Eine schriftliche Vollmacht für den Fall, dass die Bescheinigung für eine andere Person abgeholt wird

Prozess

Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie mithilfe des unten angeführten Formularassistenten beantragen.