Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, sollten Sie sich beim Konsulat des jeweiligen Landes oder beim Bundesverwaltungsamt in Köln nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen. In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ein solches Zeugnis belegt, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit der namentlich anzugebenden, ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.
Gebührenrahmen
Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis (je Person): 40,00€
Voraussetzungen
- Personalausweis oder Reisepass
- Abstammungsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- Gegebenenfalls beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe
- Aufenthaltsbescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung