Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Förderung von ökologischen Maßnahmen auf privaten Grundstücken

Im Rahmen der Klimafolgeanpassung ist es wichtig, die Bevölkerung der Burggemeinde mit einzubeziehen und Anreize zu schaffen, das Gemeindegebiet auf die Auswirkungen des Klimawandels durch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Insbesondere Bäume und Heckenstrukturen prägen das Ort- und Landschaftsbild maßgeblich. Sie sind in vielerlei Hinsicht unverzichtbar für den Naturhaushalt und haben Einfluss auf das Klima. Hierfür ist es wichtig, den Bürgern Anreize zu schaffen, diese Bemühungen auch umsetzen und erhalten zu können. 

Seit dem 01.07.2024 können Bürgerinnen und Bürger Förderungen zu verschiedenen ökologischen Maßnahmen beantragen. Die Zuschüsse können ausschließlich von der Bürgerschaft der Burggemeinde Brüggen beantragt werden.

Folgende Umsetzungsmöglichkeiten sind förderfähig:

  1. Dachbegrünung
  2. Verschiedene Ökomaßnahmen:
  • Pflege von Fassadenbegrünung / Heckenschnitt
  • Neuanlage Fassadenbegrünung / Hecke, sowie Tausch Zaun gegen Hecke
  • Baumpflanzmaßnahmen
  • Altbaum-Pflegemaßnahmen
  • Entsiegelung von Grundstücksflächen
  • Anlegen von Blühstreifen / Pflegemaßnahmen von vorhandenen Blühstreifen
  • Bewässerungsbeutel für Bäume
  • Nisthilfen Vögel / Fledermaus / Bienen