Sollten Sie eine Sache finden, können Sie diese beim Bürgerservice oder einer Polizeiposten Brüggen abgeben und anzeigen. Zur Anzeige einer Fundsache können Sie das unten aufgeführte Formular verwenden.
Nach einer Fundsache kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder mit dem unten angeführten Antragsassistenten gefragt werden.
Fristen
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Sollte sich die Verliererin oder der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht gemeldet haben, kann die Finderin oder der Finder Anspruch auf den Fundgegenstand erheben und ihn gegen Bezahlung einer Verwaltungsgebühr, die sich nach dem Wert der Fundsache richtet, erhalten.
Voraussetzungen
- Personalausweis oder Reisepass