Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- oder Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Eine klar erkennbare Gliederung des Stadtgebietes anhand von Straßennamen und Hausnummern dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Die Zuteilung einer Hausnummer für ein neues Gebäude erfolgt im Anschluss an das Baugenehmigungsverfahren und wird der Bauherrin oder dem Bauherrn nach erteilter Baugenehmigung in einem separaten schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Bei sonstigen Gebäudeveränderungen, bei denen auch die Änderung der Hausnummer erforderlich wird, wie zum Beispiel bei geänderter Erschließung infolge der Verlegung des Hauseingangs zu einer anderen Straße oder die Schaffung zusätzlicher Hauseingänge zu separaten Wohneinheiten, ist die erforderliche Hausnummer formlos zu beantragen.
Den Antrag auf Vergabe einer Hausnummer können Sie mit Hilfe des unten angeführten Antragsassistenten vornehmen.
Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer. Bei einer Neubebauung des Grundstückes wird die Hausnummer entsprechend der Gebäudesituation neu zugeteilt.
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen und dafür Sorge zu tragen, dass die für Ihr Gebäude zugeteilte Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut lesbar angebracht ist.
Voraussetzungen
Dem formlosen Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus dem das Gebäude mit dem vorgesehenen Hauseingang und die Zuwegung ersichtlich ist.