Die Burggemeinde Brüggen erhebt beim erstmaligen Bau eines Abwasserkanals Kanalanschlussbeiträge von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, deren Grundstücke an diesen Kanal angeschlossen werden können. Maßstab für den Anschlussbeitrag sind die Grundstücksfläche sowie Art und Maß der baulichen Nutzung. Weiterführende Informationen zu den Beiträgen erhalten Sie in der Kanalanschlussbeitragssatzung im Ratsinformationssystem und zum Kanalanschluss im Allgemeinen auf der Seite Infrastruktur.