Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Abmeldung von Fahrzeugen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- gesiegelte Kennzeichenschilder
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Diebstahl ist vorher eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Prozess
Neuerdings können Sie Ihr Fahrzeug auch online beim Kreis Viersen unter der Dienstleistung Fahrzeug Online Ab-, An-, Ummeldung (iKFZ) abmelden.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Fahrzeug Abmeldung.
Kontakt
- Kreis Viersen Straßenverkehrsamt +49 (0)2162 39-1566
strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de