Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Kraftfahrzeug Abmeldung

Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verwerten lassen wollen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Abmeldung von Fahrzeugen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • gesiegelte Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Diebstahl ist vorher eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Prozess

Neuerdings können Sie Ihr Fahrzeug auch online beim Kreis Viersen unter der Dienstleistung Fahrzeug Online Ab-, An-, Ummeldung (iKFZ) abmelden. 

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Fahrzeug Abmeldung.

Kontakt