Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Bedarf für Bildung und Teilhabe

Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket wird das Ziel verfolgt, Kindern und Jugendliche die aktive Teilnahme in den gesellschaftlichen Bereichen Bildung, Soziales und Kultur zu ermöglichen. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

  • Eintägige Ausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
  • Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten, Horten und der Kindertagespflege
  • Soziale- und kulturelle Teilhabe

Weiterführende Informationen

Antragsvordrucke sind im Jobcenter oder bei der Kreisverwaltung erhältlich. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), 
  • Sozialhilfe oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.

Kontaktinformationen

Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Viersen abgeben. Sie erhalten auch von dort weitere Bescheide.

Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe sowie bei Kindern und Jugendlichen, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, ist die Kreisverwaltung für die Bearbeitung zuständig.