Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Meldebescheinigung

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung. Später ausgestellte Meldebescheinigungen sind gebührenpflichtig.

Meldebescheinigungen (früher auf Aufenthaltsbescheinigung genannt) werden u.a. benötigt zur Vorlage bei Arbeitsämtern Rentenversicherungsträger oder Wohnungsämtern etc. 

Folgende Angaben, sofern jeweils vorhanden, werden bescheinigt:

  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtstname
  • Geburtsnamenzusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum/Ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Religion
  • Familienstand
  • letzte Anschrift

Gebührenfrei sind Bescheinigungen für:

  • Rentenangelegenheiten
  • Lastenausgleichs- und Wiedergutmachungsangelegenheiten
  • Beantragung von Kindergeld
  • Studienanfänger bei der Anmeldung zum Studienplatz
  • Bürger mit geringem Einkommen (Sozialhilfeempfänger)
  • Beantragung von Wohngeld
  • Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
  • Erlangung der Zinsbescheinigung durch das Amt für Wohnungswesen
  • Eintragung eines Kinderfreibetrages beim Finanzamt
  • Vorlage beim Arbeitsamt

Prozess

Sie können eine (erweiterte) Meldebescheinigung persönlich vor Ort beim Bürgerservice der Burggemeinde Brüggen beantragen. Sie können die Meldebescheinigung eigenständig beim Bürgerservice beantragen oder auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen, die für Sie die Meldebescheinigung beim Bürgerservice vor Ort beantragt. Nutzen Sie dazu das unten beigefügte Formular. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen.

Alternativ steht Ihnen für die Beantragung einer (erweiterten) Meldebescheinigung der unten angeführte Antragsassistent zur Verfügung. Dafür müssen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion ausweisen. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion, Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Karte und die zugehörige PIN, die installierte AusweisApp2 sowie ein USB-Kartenleser, NFC-fähiges Smartphone oder –Tablet.

Informationen zur Online-Ausweisfunktion und Verwendung der AusweisApp2 finden Sie auf der Internetseite zur AusweisApp.

Gebührenrahmen

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Voraussetzungen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass