Die Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt sowohl für die Einleitung in ein Oberflächengewässer als auch für die Einleitung ins Grundwasser.
Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Viersen zuständig. Der Antrag ist daher über die Gemeinde beim Kreis Viersen einzureichen. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Regenwasserbeseitigung.
Voraussetzungen
Schriftlicher Antrag als Formular mit folgenden Anlagen in zweifacher Ausfertigung
- Übersichtsplan im Maßstab 1 zu 25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks
- Lageplan mit Darstellung der Entwässerung im Maßstab 1 zu 250 oder im Maßstab 1 zu 500
- Bauzeichnung des Bauwerks für die Gewässerbenutzung