Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Vorname - Änderung der Reihenfolge

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 01.11.2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Ausnahme

Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis

Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Diese muss über den Kreis Viersen vorgenommen werden. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

Prozess

Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären. 

  • Mit Hilfe des unten angeführten Antragsassistenten können Sie die Änderung der Reihenfolg Ihrer Vornamen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei den Angaben zur antragsstellenden Person im Feld Vorname alle Vornamen von Ihnen angeben.
  • Erkundigen Sie sich beim Standesamt, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
  • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zum Standesamt und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen. Das persönliche Erscheinen beim Standesamt ist zwingend erforderlich, da vor Ort eine Unterschrift geleistet werden muss.

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.