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Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Schädlingsbekämpfung

Eigentümerinnen und Eigentümer, Hausverwaltungen, Mieterinnen und Mieter oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Schädlingen, insbesondere Ratten, auftreten, sind – unabhängig von der Herkunft der Tiere – verpflichtet, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen. Diese Verpflichtung umfasst auch die umgehende Meldung des Schädlingsbefalls an das Ordnungsamt sowie den Nachweis über die durchgeführte Bekämpfung (Mitwirkungspflicht), aber auch die Duldung vorzunehmender Inspektionen und Maßnahmen zur Rattenbekämpfung (Duldungspflicht).

Bei öffentlichen Grundstücken soll bzw. wird der Schädlingsbefall an die jeweilige Fachabteilung der Gemeindeverwaltung gemeldet, welche dann geeignete Fachfirmen beauftragen.

Prozess

Zur Meldung von Rattenbefall oder Anforderung von Informationen können Sie den unten angeführten Antragsassistenten verwenden.

Weiterführende Informationen

Hilfe und Informationen zur Schädlingsbekämpfung erhalten Sie bei den zuständigen Kontaktpersonen der Ordnungsverwaltung der Burggemeinde Brüggen.

Kontakt

Rechtsgrundlagen