Zuständig für die Ausstellung und Änderung von Schwerbehindertenausweisen ist das Versorgungsamt Stadt Mönchengladbach und Kreis Viersen, welches über die Internetseite einen Schwerbehindertenantrag online zur Verfügung stellt. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach unter der Dienstleistung Schwerbehindertenausweis.
Umstellung des Schwerbehindertenausweises in Bankkartenformat
Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und möchten auf einen Schwerbehindertenausweis in Bankkartenformat umstellen, erhalten Sie einen Antrag hierfür im Bürgerservice.
Voraussetzungen:
- Der Ausweis ist noch nicht länger als 6 Monate abgelaufen.
- Mindestens ein Verlängerungsfeld ist noch frei.
- Die im Ausweis eingetragenen Angaben wurden nicht durch einen Bescheid des Versorgungsamtes geändert.
Andernfalls kann die Verlängerung nur durch das Versorgungsamt erfolgen.
Parkgenehmigung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte, bei denen das Versorgungsamt entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“ oder eine Erblindung mit dem Merkzeichen „BL“ festgestellt hat, können beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Viersen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Damit ist es zum Beispiel erlaubt, auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken.
Kontakt
- Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen Schwerbehindertenausweis +49 (0)2161 25-3899
schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de