Die Burggemeinde übernimmt die Reinigung öffentlicher Straßen, soweit sie die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer überträgt. Ob eine Übertragung der Reinigungspflicht vorliegt, kann in den Anlagen 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung der Burggemeinde Brüggen nachgelesen werden. Informieren Sie sich zur Straßenreinigung und Höhe der Benutzungsgebühren in der dazugehörigen Satzung mit Anlagen im Ratsinformationssystem.