Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Straßenreinigung

Die Burggemeinde übernimmt die Reinigung öffentlicher Straßen, soweit sie die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer überträgt. Ob eine Übertragung der Reinigungspflicht vorliegt, kann in den Anlagen 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung der Burggemeinde Brüggen nachgelesen werden. Informieren Sie sich zur Straßenreinigung und Höhe der Benutzungsgebühren in der dazugehörigen Satzung mit Anlagen im Ratsinformationssystem.

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