Als Abholberechtigte Personen gelten alle, die von den Sorgeberechtigten schriftlich im Betreuungsvertrag festgelegt wurden. Diese müssen in der Einrichtung bekannt sein oder sich im Zweifelsfall ausweisen können.
Tagesaktuelle Abweichungen sind nur schriftlich per E-Mail oder über den unten angeführten Antragsassistenten möglich. Mündliche (persönliche oder telefonische) Änderungen sind nicht möglich.
Prozess
Die Erklärung über abholberechtigte Personen meines/unseres Kindes können Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten vornehmen. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und dem entsprechenden Kontaktpersonen im Kindergarten aushändigen.
Weiterführende Informationen
Informationen zu Kindergärten, -tagesstätten und -tagespflege erhalten Sie unter Bildung.
Voraussetzungen
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion