Die Urnenbescheinigung bescheinigt dem Krematorium, dass der einzuäschernde Leichnam auf einem Friedhof bestattet wird.
Ohne Urnenbescheinigung erfolgt keine Einäscherung.
Die Urnenbescheinigung wird nach Vorlage der Sterbeurkunde und einer Überprüfung, ob der Verstorbene Angehörige in Brüggen oder sonst einen Bezug zu Brüggen hat, im Friedhofsamt erstellt.