Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Urnenbescheinigung

Die Urnenbescheinigung bescheinigt dem Krematorium, dass der einzuäschernde Leichnam auf einem Friedhof bestattet wird.

Ohne Urnenbescheinigung erfolgt keine Einäscherung.

Die Urnenbescheinigung wird nach Vorlage der Sterbeurkunde und einer Überprüfung, ob der Verstorbene Angehörige in Brüggen oder sonst einen Bezug zu Brüggen hat, im Friedhofsamt erstellt.

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