Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen muss rückwirkend von einem Jahr ab dem Monat der Antragsstellung nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, können Sie beim Bürgerservice der Burggemeinde Brüggen oder direkt beim zuständigen Amt der Kreisverwaltung Viersen erfragen. Die dazugehörigen Vordrucke und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung des Kreises Viersens unter der Dienstleistung Wohnberechtigungsschein.

Beim Bürgerservice der Burggemeinde Brüggen erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Gerne werden die Anträge entgegen genommen und an die Kreisverwaltung weiter geleitet.

Kontaktinformationen

Zuständig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist das Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung beim Kreis Viersen.

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