Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS) erforderlich.
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig. Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen muss rückwirkend von einem Jahr ab dem Monat der Antragsstellung nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, können Sie beim Bürgerservice der Burggemeinde Brüggen oder direkt beim zuständigen Amt der Kreisverwaltung Viersen erfragen. Die dazugehörigen Vordrucke und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung des Kreises Viersens unter der Dienstleistung Wohnberechtigungsschein.
Beim Bürgerservice der Burggemeinde Brüggen erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Gerne werden die Anträge entgegen genommen und an die Kreisverwaltung weiter geleitet.
Kontaktinformationen
Zuständig für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist das Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung beim Kreis Viersen.