Bundestagswahl 2025: Wahlamt vom 21.12.2024 bis 01.01.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr unter 02163 5701-143 erreichbar

Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Anliegerbescheinigung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Erschließungsbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben. 

Eine Anliegerbescheinigung enthält Angaben darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge an die Gemeinde zu zahlen sind.

Diese Bescheinigung wird oftmals vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt. Wird ein Grundstücksgeschäft fremdfinanziert,  wird die Vorlage dieser Bescheinigung häufig von den Kreditinstituten gefordert. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent.

Die Anfrage kann schriftlich, per e-Mail oder auch telefonisch gestellt werden.

Prozess

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs. 

Fristen

Diese Bescheinigung sollte vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt werden, zumal sie oftmals bei Fremdfinanzierung von den Kreditinstituten gefordert wird. 

Gebührenrahmen

je angefangene halbe Stunde Bearbeitung: 29,00€

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Infrastruktur.

Kontakt