Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Erschließungsbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Eine Anliegerbescheinigung enthält Angaben darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge an die Gemeinde zu zahlen sind.
Diese Bescheinigung wird oftmals vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt. Wird ein Grundstücksgeschäft fremdfinanziert, wird die Vorlage dieser Bescheinigung häufig von den Kreditinstituten gefordert. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent.
Die Anfrage kann schriftlich, per e-Mail oder auch telefonisch gestellt werden.
Prozess
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
Diese Bescheinigung sollte vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt werden, zumal sie oftmals bei Fremdfinanzierung von den Kreditinstituten gefordert wird.
Gebührenrahmen
je angefangene halbe Stunde Bearbeitung: 29,00€
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Infrastruktur.